3. Die letzten Jahre in Verona
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sterium bezeichnten Ministeriums, dem zu jener Zeit Gewerbe und Handel, Staats- und Privatbauten, Eisenbahnen, alle Kommunikationen, Staatsanstalten und Verkehrsmittel, die administrative Statistik und schließlich auch die Leitung dieser verschiedenen Dienstzweige im Innern des Ministeriums zugewiesen waren; Kübeck erörtert ausführlich, wie die Attributionen vor dem Jahre 1848 unter den Hofkanzleien und der Hofkammer beziehungsweise der Eisenbahndirektion und dem Staatsrate geteilt waren und welche Mißstände aus dieser Zersplitterung hervorgingen, die endlich glücklicherweise durch die Errichtung des Handelsministeriums wesentlich gemildert wurden. Schon aus diesem einen Grunde erscheint ihm die Aufhebung des Handelsministeriums nicht rätlich; aber abgesehen von der dienstlichen Rücksicht, so betont Kübeck in sehr ausführlicher Darlegung, treten noch einige Betrachtungen für die Aufrechthaltung des Ministeriums ein, nämlich die Notwendigkeit, die Ministerkonferenzen zu stärken, um der Übermacht einzelner Minister vorzubeugen — und weiters die tatkräftige, nur durch ein eigenes Ministerium erfolgreich zu bewirkende Förderung der Industriellen, „dieser wichtigen, weit verzweigten, heute so einflußreich gewordenen Klasse der Bevölkerung, welche zugleich die beweglichste und reizbarste ist, welche das immer sehr ausgebreitete bewegliche Kapital besitzt und beherrscht und für deren Aufschwung die österreichische Regierung seit jeher, Eure Majestät in neuester Zeit aber ganz besonders so Vieles getan.“ Freilich ist es notwendig, bemerkt der erfahrene Staatsmann, daß die fehlerhafte Organisation behoben werde, die in der Anhäufung und Vermischung der rein technischen mit den administrativen Organen in den Bau- und Kommunikationszweigen liege, und daß wieder ein eigener Chef, eine der Auf-