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I. In Italien (.1848—1855)
gäbe gewachsene Persönlichkeit an die Spitze des Ministeriums gestellt werde. Sollte aber die Aufhebung des Handelsministeriums Tatsache werden, dann hält es Kübeck für rätlich, die eingehenderen Vorschläge über die Geschäftsverteilung von den Ministerkonferenzen ausarbeiten zu lassen und solche dann dem Reichsrate zur Überprüfung vorzulegen, nicht aber unmittelbar vom Throne aus diese genau zu erwägende und zu prüfende Verteilung auszusprechen. Das treffliche Gutachten bestimmte den Kaiser, das Handelsministerium nicht aufzulassen.
Am 3. Februar erhielt Negrelli aus Konstantinopel Briefe von Baron Bruck und von seinem Schwager Weiß-Starkenfels, der dort bei der Gesandtschaft in Verwendung stand; keiner der beiden Briefe erwähnt die Berufung Brucks, die also zum Zeitpunkte der Absendung der Briefe am 22. Jänner dort noch nicht bekannt war. Erst am 23. oder 24. erfolgte die telegraphische Berufung Brucks. Der 7. Februar brachte die Ernennung v. Toggenburgs, des früheren Statthalters von Triest, zum Handelsminister. Negrelli erhielt die Nachricht hievon am 10. Februar durch ein Staatstelegramm aus Wien; am 17. hatte er eine lange Unterredung mit dem neuen Minister in Verona. Ihren Mittelpunkt bildete die zentralitalienische Eisenbahn; Negrelli legte den ihm nahestehenden Minister offenherzig die Verhältnisse dar, in denen sich dieses staatswichtige Unternehmen befand, und wies entschieden darauf hin, daß die Unentschlossenheit des Ministeriums, das seit zweieinhalb Jahren nur leere Redensarten statt Taten gezeigt habe, die ganze Angelegenheit ins Verderben zu ziehen drohe; er bewies eingehend, daß der zentralitalienischen Bahn, der Poschiffahrt, allen anderen Geschäften, die ihm anvertraut sind, am besten gedient