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I. In Italien (1848—1855)
Nach Besichtigung der im Bau begriffenen Bahnstrecke Trient—Verona werden der Herr FML. in letzterer Stadt dem Herrn General-Gouverneur FM. Graf Radetzky sich vorstellen, demselben den Zweck Ihrer Mission melden und dann bei sonstiger strengster Geheimhaltung auf die rascheste Weise diese Mission in Bezug auf die lombardischen, ferner auf die venezianischen Eisenbahnen durchführen.
Bei diesen Erhebungen ist im Einvernehmen mit jenem höheren Beamten vorzugehen, welchen das Handelsministerium Ihnen zu dem erwähnten Zwecke beigeben wird, welchen jedoch Ihr selbständiges Auftreten umso weniger beirren wird, als er Ihnen nicht koordiniert, sondern untergestellt ist.
Nach Vollführung dieser Mission werden Sie auch das Gebahren der Eisenbahnbaudirektion zu Verona einer sehr eindringlichen Untersuchung namentlich in Bezug auf den Umstand zu unterziehen haben, inwiefern dieselbe durch Convenienz oder durch Lässigkeit in der Oberaufsicht an den von den untergeordneten Bauführern verübten Übervorteilungen des Aerars eine Mitschuld trägt. '
Es versteht sich von selbst, daß Ihnen hier sowohl als bei allen den zu visitierenden Unterämtern und Bureaus das volle Recht zusteht, die Einsicht in alle auf den Eisenbahnbau und das hiezu nötige Materiale bezüglichen Verhandlungen, Kontrakte, Rechnungen und sonstige Schriften zu nehmen.
Übrigens wird Ihnen noch das Recht eingeräumt, bei Konstatierung besonderer, namentlich in Bezug auf das Beste des Aerars pflichtwidriger Gebahrungen die schuldtragenden Beamten und sonstige Angestellte ohneweiters vom ferneren Dienste zu entheben, ebenso