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In Italien - Der Suezkanal - Letzte Kämpfe : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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4. Enthebung: von der Dienstleitsung in Italien

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wenn ihn an einer einfachen Bezirksstraße ein groß­städtisch ausgeführtes Geländer überrascht oder die f" Säulen eines Holzgeländers in angeschüttetem Boden

mit Pilotenschuhen versehen wurden, so sind das Un­zukömmlichkeiten, die er mit Recht durch die sofortige Dienstenthebung des betreffenden Bauführers, der dies imeigenen Wirkungskreis veranlaßt hatte, bestrafte. Der Vorwurf der Verschwendung betrifft insbesondere die Stationsanlagen in Conegliano ob er heute noch berechtigt wäre?

Im 2. Absätze des Punktes 43 heißt es:

Die Verdächtigungen der Personen konnten trotz meiner und des Polizeirates Bemühungen nicht bewiesen werden; es wird auch immer schwer halten, für solche Fälle Beweise zu erhalten. Die Gerüchte eines unlau­teren Vorganges einiger angestellter Beamten bestehen; aber bestimmte Tatsachen konnten nicht erhoben wer­den. Der Staatsschatz ist, wenn auch im eigentlichen b Sinne des Wortes, nicht betrogen, doch vielfach über­

vorteilt worden, und hätte die Bauobjekte durch redliche Unternehmer und strenge Aufsicht gewiß besser und wohlfeiler haben können.

Trattner rügt in seinen Einzelberichten die Verge­bung der Bauarbeiten in Südtirol durch die Hauptunter­nehmer an Afterunternehmer bis in die dritte und vierte Hand und die dadurch hervorgerufene schwere und ge­ringe Verdienstmöglichkeit der Arbeiter; er weist aber darauf hin, daß diese Vergebungsweise geradezu landes­üblich sei und nicht abgeschafft werden könne, daß es aber durch die von ihm vorgeschlagenen beschränken­den Bedingungen möglich wäre, die mißlichen Folgen zu mildern.

Von besonderer Wichtigkeit für die Lebensge­schichte Negrellis ist Absatz 44 des Schlußberichtes:

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