1. Negrelli und die „Studiengesellschaft"
229
zu sehen. Dem Vizekönig gegenüber genügte jedoch nicht die Person des guten Gesellschafters und Reitgenossen Lesseps; hier mußte er sich auf die Studiengesellschaft stützen, die gefestigt dastand und hervorragende Männer zu ihren Führern zählte. Daß er dies auch getan und daß die ägyptische Regierung diese Gesellschaft auch als den festen Pol der Frage erkannte, geht aus der sogenannten „Konzessionsurkunde“ hervor, die Lesseps am 30. November vom Vizekönig erhalten hat.
Auch mit diesem Schriftstücke hat es ein sonderbares Bewandtnis, das freilich erst klar wird, wenn man die Umstände schärfer ins Auge faßt, unter denen es Lesseps der Studiengesellschaft und der teilnehmenden Welt kund gibt.
Noch am Tage, da er den Erlaß des Vizekönigs erhielt, teilte er in einem jubelnden Schreiben den französischen Führern der Studiengesellschaft mit, daß der Vizekönig die „Konzession“ für den Suezkanal erteilt habe, jedoch ihm (Lesseps) persönlich, weil den Orientalen eine „anonyme Gesellschaft“ ein „unsympathischer Begriff“ sei. Er sandte seinen Auftraggebern auch eine französische Übersetzung der „Konzession“, die neun Artikel umfaßte. Am 2. Dezember schrieb er an den Generalkonsul Huber in Konstantinopel, daß ihm der Vizekönig die Vollmacht erteilt habe, eine internationale Gesellschaft für den Suezkanal zu begründen (constituer) und zu leiten. Er spricht darin kein Wort von einer ihm erteilten Konzession, im Gegenteil, zum Schlüsse des Briefes bemerkt er so leichthin: „Der Vizekönig, dessen gute Beziehungen zur Pforte Sie kennen, zweifelt nicht an der Zustimmung des Sultans, mit dem er sich unmittelbar ins Einvernehmen setzen wird“ — hier bewegte sich Lesseps auf dem Boden der Tatsache.