1. Negrelli und die „StudienKesellschaft"
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der Wasserbau - Ingenieure Englands, Frankreichs, Deutschlands und Hollands zur Begutachtung zu unterbreiten. Nach Festlegung der endgültigen Linie durch diese Fachleute soll mit der Aktienzeichnung begonnen werden und er — Lesseps — würde rechtzeitig für den Beginn und den ungestörten Fortgang der Arbeiten Vorsorgen.
„Eure Hoheit“, heißt es in dem Berichte, „haben schon ein erstes Verzeichnis von sechzig Gründern, welche die durch den Artikel 11 des Ferman vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, bestimmt. Eure Hoheit lassen mir die Sorge, sie zu vervollständigen durch Hinzufügung von Personen, die mich in Europa und Amerika bei der Gründung des Werkes unterstützen werden und wünschen nur, daß die Gesamtzahl der Gründer sich nach Möglichkeit nicht über Hundert erhebe.“
Der Vizekönig nahm in einem besonderen Schreiben vom 19. Mai Kenntnis von diesem Berichte, der Lesseps an Stelle einer Instruktion dienen sollte. Am selben Tage erhielt Lesseps eine Abschrift des Ferman vorn 30. November 1854 rnit folgendem Begleitschreiben:
„Nachdem die der internationalen Suezkanal-Gesellschaft erteilte Konzession durch S. M. den Sultan genehmigt werden muß, übergebe ich Ihnen diese Abschrift zur Aufbewahrung. Die auf den Kanal bezüglichen Arbeiten dürfen erst nach Autorisation durch die Hohe Pforte begonnen werden.“
In einem Briefe an Baron Bruck vom 4. Mai 1855, den Lesseps ebenfalls aus seinen „Erinnerungen“ ausgeschieden hat, der sich aber in der Arsenal-Bibliothek in Paris vorfand, machte er diesem Mitteilung von seinen Erfolgen in Ägypten und fügte hinzu: „Sr. Königl. Hoheit beauftragt mich, Ihnen mitzuteilen, daß Sie Ihren