254
II. Der Suezkanal
Minister Baumgartner die beabsichtigte weitgehende Geschäftsvereinfachung und starre Zusammenfassung aller Geschäfte im Ministerium zu verwirklichen.
Unterdessen war man zum Verkaufe der Staatsbahnen und zum Baue von Privatbahnen geschritten. Als Negrelli aus Ägypten heimkehrte, waren die Verhandlungen wegen der lombardisch-venetianischen Eisenbahnen noch im vollen Gange. Erst am 7. März 1856 wird der Vertrag mit der neu gegründeten Gesellschaft abgeschlossen; sie übernahm das Netz um den Betrag von 100 Millionen Lire und verpflichtete sich zu seinem Ausbau innerhalb einer bestimmten Zeit, wogegen der Staat ihr 5 v. H. Verzinsung und Vs v. H. Kapitalstilgung zusicherte. Zu dieser Zeit hatte auch der Privateisenbahnbau in Österreich einen mächtigen Anlauf zu rascher Entwicklung genommen; im Jahre 1855 wurde einer Reihe von Privateisenbahnen die staatliche Genehmigung erteilt. Unter solchen Umständen wuchs das Bedürfnis einer einheitlichen staatlichen Überwachung des Bahnbetriebes in der ganzen Monarchie; und so stand denn die erst vor kurzem begrabene Generalinspektion wieder auf, aber mit der durch die Eisenbahnbetriebsordnung gegebenen Beschränkung auf die Eisenbahnen allein.
Die unter dem 8. März 1856 vom k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten ausgegebene Instruktion bestimmte als Wirkungskreis die Aufsicht über alle auf die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahndienstes abzielende Vorkehrungen und Einrichtungen, die Überwachung der schleunigen Behebung aller von ihr wahrgenommenen Gebrechen an der Bahn und den Fahrbetriebsmitteln und die Heranziehung der an dienstwidrigen Vorgängen schuldtragenden Beamten zur gesetzlichen Verantwortung. Eine persönliche Ver-