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Die Groß-Industrie Oesterreichs : Festgabe zum glorreichen fünfzigjährigen Regierungs-Jubiläum seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. dargebracht von den Industriellen Österreichs 1898 ; Erster Band
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Arbeiter unter dem Drucke der Angst vor dieser Gefahr keine Lebens- und Schaffens­freude finden.»

Diese Worte fassen allerdings auch die in Deutschland ein Glied der obligatorischen Ver­sicherung bildende Invaliden- und Altersversicherung mit ins Auge; doch dürfen wir in Oester­reich dieser naturnothwendigen Ergänzung unzweifelhaft entgegensehen.

Ergänzend ist der Skizze der auf dem industriellen Gebiete erfolgten Umwandlung bei­zufügen, dass, unter dem Einflüsse der Gewerbeinspection, die Arbeiterwohlfahrts-Einrichtungen nach Zahl und Art, eine überraschende Zunahme aufweisen. In ihrem Bestreben auf die För­derung des Arbeiterwohles in materieller, geistiger und sittlicher Beziehung gerichtet und alle Altersstufen, das Kind und den Erwachsenen umfassend, berechtigen diese an vielen Punkten mit grossem Aufwande errichteten, meist gut geleiteten, hier und da auch unter Mitwirkung von Arbeiterausschüssen verwalteten, den Menschenfreund vielfach angenehmst berührenden Schöpfungen die österreichische Industrie, auf sie als laut sprechende Bethätigungen arbeiter- freundlicher Gesinnung zu verweisen.

Vergegenwärtigen wir uns die tiefgreifenden, anerkennenswerthen Leistungen der Gesetz­gebung, die so erfreulichen Veränderungen, welche in einem relativ kurzen Zeiträume in Bezug auf die äusseren Arbeitsbedingungen in Fabriken platzgegriffen haben, die grundsätzliche Verschiedenheit des Arbeitsverhältnisses, welche uns in rechtlicher Beziehung in der Arbeits­ordnung von heute entgegentritt, endlich die angedeuteten, von Industriellen an zahlreichen Punkten mit grossen Opfern geschaffenen Wohlfahrts-Einrichtungen, so drängt sich uns die Annahme als wohl begründet auf, dass in der Summe all dessen die Erkenntnis und der energische Wille sich ausdrücken, die überkommenen, bedauer­lichen Zustände gründlich und dauernd zu beseitigen.

Inzwischen erfüllte sich auch eine andere Forderung der Gerechtigkeit und staatsmän- nischen Klugheit, die Zuerkennung des Wahlrechtes in den gesetzgebenden Körper an die Arbeiterschaft.

Ist aber der sociale Friede nunmehr gesichert? Erscheint durch diese grossen Errungen­schaften das friedliche Zusammenwirken der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für das Gedeihen der Industrie unentbehrliche harmonische Pflege ihrer Interessen verbürgt?

Unbefangene Umschau und streng objective Würdigung der zu Tage tretenden Er­scheinungen im öffentlichen Leben zwingen uns leider, nicht nur diese Frage zu verneinen, sondern sogar offen zu bekennen, dass wir uns dem so wünschenswerthen, eine friedliche Entwicklung der Gesellschaft verheissenden Zustande noch ferner gerückt sehen.

Des Bannes des Coalitionsverbotes ledig, von dem Vereins-, dem Versammlungsrechte, von der Freiheit der Rede und Schrift den geschicktesten und umfassendsten Gebrauch machend, haben die industriellen Arbeiter an vielen Punkten eine ihnen von Herzen zu gönnende, auch der volkswirtschaftlichen Entwicklung vorteilhafte Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage erwirkt; das Erreichte aber gering achtend, haben sie, unter dem Impulse des erwachten Solidaritätsgefühles, aus ihrer Mitte eine Organisation geschaffen, welche, unterstützt und gefördert durch von den verschiedenartigsten Motiven geleitete Angehörige anderer Berufs­zweige und Gesellschaftsschichten zum planmässigen Angriffe der bestehenden Gesellschafts­und Wirtschaftsordnung vorschreitet.

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