Gebahrungsübersicht der Angehörigenkrankencassa der Central-
Im Jahre
Anzahl der zahlenden
Personen
Zahl der versicherten
Personen
(Ehefrauen, Kinder
und Provisionisten)
E i n
nahmen
Beiträge
Sonstige
Summe
Begräbnissgelder
fl.
fl.
fl.
fl.
1
2
3
4
5
6
7
■ 8
Betrag.
64.662-35
2.280-47
66.942-82
9-i75'5°
Entfällt auf 1 Mitglied pro Jahr
577
0*14
3-91
°-54 '
i8g3
iy.i3i
30.549
Entfällt auf 1 versicherte Person
2* 12
O'OJ
2* IQ
o‘3o
°j 0 der Einnahmen .
13-71
Betrag.
71.293-42
7.857-36
79.150-78
10.586-50
Entfällt auf 1 Mitglied pro Jahr
3-83
0'42
4' 2 5
0-57
1894
18.629
33.219 <
Entfällt auf 1 versicherte Person
2'
0*24
2-38
0-32
°j 0 der Einnahmen .
i3-38
Betrag .
81.816-24
7.760-81
1 89.577-05
io.g68-—
Entfällt auf 1 Mitglied pro Jahr
4-05
j o’38
4-43
°'54
1895
20.238
35.824
Entfällt auf 1 versicherte Person
2-28
0’ 22
2-50
o-3i
°l 0 der Einnahmen .
12*24
Betrag .
88.942-86
i 10.478-17
99.421-03
11.766-75
Entfällt auf 1 Mitglied pro Jahr
4-18
0-49
4-67
0-55
Entfällt auf 1 versicherte Person
2*3 2
0'28
2'6o
0‘3l !
°l 0 der Einnahmen .
11-84
Betrag .
98.280-39
j 9.698-04
107.978-43
i3.o6g-— !
Entfällt auf 1 Mitglied pro Jahr
4-34
0-43
477
0-58
1 1897
22.630
40.761
1
Entfällt auf 1 versicherte Person
2*41
0'24
2-65
0'32
°j 0 der Einnahmen .
12' 1 1
IV. Der Umauunterstützungsfond.
Nach dem Gesetze haben nur gänzlich und dauernd erwerbsunfähig gewordene Bergarbeiter einen Anspruch auf eine Provision aus der Bruderlade.
Bei dem Umstande, als die von der Verwaltung der Centralbruderlade ursprünglich ins Auge
gefasste Idee, eine Unterstützung aus der Bruderlade nicht nur dem vollständig erwerbsunfähig ge-
*
wordenen, sondern auch dem in Folge Verunglückung theilweise invalid werdenden Bergarbeiter zu statuiren, unabwendbaren Bedenken des versicherungstechnischen Departements des k. k. Ministeriums des Innern begegnete, machte sich das Bedürfniss geltend, hauptsächlich den durch einen Betriebsunfall in ihrem Erwerbe geschädigten und für die Bergarbeit unfähig gewordenen Bruderladen-Mitgliedern eine besondere Unterstützung zuzuwenden.
Noch im Jahre i8g3 hat Herr Centraldirector Gustav Bihl im Namen der Brüxer Kohlenbergbau- Gesellschaft in Erwägung dieses Bedürfnisses der Reviervertretung den Antrag zur Errichtung eines Unfallunterstützungsfondes vorgelegt, dahingehend, dass die zu einer solchen Unterstützungsleistung erforderlichen Beiträge seitens der Bergbauunternehmungen allein aufzubringen seien, und dass ausser den durch Unfall gänzlich erwerbsunfähig gewordenen Bruderladen-Mitgliedern, die eine andere Hilfe als die doch noch unzureichende Provision nicht zu erreichen vermögen, auch jenen Unfallinvaliden geringeren Grades, welche durch den Unfall, wenn schon nicht zu allen anderen Arbeiten, so doch für die Bergarbeit unfähig geworden sind, eine angemessene Capitalsunterstützung zu Theil werde.
Auch diesem Unternehmen stellten sich viele Schwierigkeiten in den Weg. Namentlich war es der Mangel an entsprechendem statistischen Beobachtungsmaterial, der sich bei der Feststellung geeigneter Rechnungsgrundlagen für die erforderliche Höhe der Beitragsleistung der Werke geltend machte.
Da sich das Bedürfniss einer eingehenden Unfallstatistik nicht nur aus diesem Grunde, sondern auch deshalb geltend machte, um den unserem Braunkohlenbergbaue wiederholt ungerechtfertigter Weise
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