jVI. Die Kämpfe um die Gründerrechte.
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Engineer“ veröffentlichte im ersten Halbjahre 1909 eine längere Mitteilung über den baulichen Zustand des Suezkanals. Wir entnehmen ihr folgende Einzelheiten von allgemeiner Bedeutung.
Der Kanal ist 161 km und mit den Fahrrinnen bei Port Said und Suez im Mittelländischen und Roten Meere 168 km lang. Die Bögen mit Ausnahme eines Bogens im Timsahsee haben Halbmesser von 2500 m oder mehr; der Bogen im Timsahsee hat einen Halbmesser von 2000 m. Die Böschungen sind im weichen Boden mit 1 :4, in festem Boden mit 1 :2 angelegt; in Sandeinschnitten haben sie in einer Höhe von 2 m über Niederwasser Bermen erhalten; unter Wasser sind die Böschungen in weichem Boden mit Steinen oder Beton verkleidet. Die normale Wassertiefe beträgt im ganzen Kanäle 10 m, in den Fahrrinnen vor Port Said und Suez 11 m bei Niederwasser; doch wurde schon damals eine Vertiefung bis auf 11 m in der ganzen Strecke von Port Said bis Suez ins Auge gefaßt. Die Sohlenbreite mißt im weichen Grunde mindestens 41 m, in den Bitterseen 98 m, in der Wasserlinie wechselt sie je nach der Beschaffenheit des Bodens zwischen 80 und 120 m, in den Ausweichstellen zwischen 95 und 135 m. Im Hafen von Port Said war auf eine Fläche von 127 ha eine Wassertiefe von 10,5 m erstellt worden; die Gesamtwasserfläche beträgt 261 ha, die Anlagen hatten bedeutende Vergrößerungen erfahren.
Der Kanal besaß zu jener Zeit schon 23 Ausweichstellen; die geringste Entfernung zweier Ausweichstellen beträgt 3,2, die größte 6,8 km. Über 60 Gasbojen dienten zur Sicherung der nächtlichen Schiffahrt. Die Gesellschaft verfügte im Jahre 1909 im Hafen von Port Said über eine Flotte von 3 mächtigen Eimerkettenbaggern, einem Saugbagger, 16 Trichterschuten mit Kraftbetrieb zur Erhaltung seiner Wassertiefe; dem gleichen Zwecke im Kanäle selbst dienten 14 Eimerkettenbagger, ein Saugbagger, ein Eimerkettenbagger mit einer Sandpumpenanlage zur Beförderung des Baggergutes auf 100 m Entfernung, ein Felsenbrecher (Bauart Lobnitz) und 16 Schuten zur Abfuhr des gehobenen Sandes.
Die Kanalverwaltung ist bemüht, die bau- und betriebstechnischen Anlagen stetig den Bedürfnissen der Seeschiffahrt anzupassen.
VI. Die Kämpfe um die Gründerrechte.
1. Die Listen der Gründungsmitglieder. Am 6. Dezember 1854 sandte Lesseps von Ägypten aus an Arlfes- Dufour seinen Entwurf der Gründerliste, die 72 Namen enthielt