Anmerkungen.
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influents ou des capitalistes, qui dans chaque pays contribueront réellement à la fondation de l’oeuvre.“
") Im Auftrag des k. u. k. österr. Ministeriums des Äußern hatte der Botschafter in Paris die Anfrage gestellt, ob Negrelli ein Gründungsmitglied der Gesellschaft gewesen sei. Laut Mitteilung des französischen Justizministers (an das französische Außenministerium) hat Charles de Lesseps, ein Sohn des Ferdinand de Lesseps, folgendes angegeben:
1. Negrelli était sur la liste des premiers fondateurs de la Compagnie de Suez au moment de sa constitution en 1858;
2. le nombre des parties prenantes ou des membres fondateurs, au moment de la constitution de la société en 1858, était de 166; il leur a été partagé mille parts;
3. au début, les parts de fondateur avaient été fixées a cent. Plus tard, chaque part a été divisée en dix, ce qui a donné le chiffre de mille parts.“
10 °) Entscheidung vom 19. Mai 1903.
101 ) Entscheidung vom 16. Juli 1913 im Prozesse eines Besitzers dreier Gründeranteile, der Schadenersatz beanspruchte, weil in der Liste vom Jahre 1861 enthaltene und später freigewordene Gründeranteile im Jahre 1869 wieder anderweitig verliehen wurden.
102 ) Senatspräsident Arrigo v. Fraus in „Österreich-Ungarn und der Suezkanal“. Wien 1916.
10S ) Ich folge hier dem ebenso gründlichen, ais gewissenhaften, sachlichen und rechtlichen Gutachten, das der vormalige Präsident des k. k. österreichischen und königl. ungarischen Konsularobergerichtes in Konstantinopel Arrigo v. Fraus im Auftrag des k. k. Handelsministeriums erstattet hat. (Siehe auch vorstehende Anmerkung.)
104 ) Brief liegt in der Schriftenmappe der Frau Grois-Negrelli.
105 ) Frau Grois-Negrelli war auf diese Briefe durch die Abschrift eines Schreibens des Erzherzogs Ferdinand Max an den Vizekönig aufmerksam geworden; diese Abschrift fand sich in einem Briefe Lesseps an Negrelli vom 2. Februar 1856. Ihre Bemühungen, beglaubigte Abschriften der Briefe des Walis an den Erzherzog zu erhalten und so dem gerade laufenden Prozesse gegen die Kanalgesellschaft eine für sie günstige Wendung zu geben, blieben erfolglos — die k. und k. Diplomatie hatte nicht den Mut, mit solchen Urkunden der französischen Regierung vielleicht Unannehmlichkeiten zu bereiten. Man wollte ja in Paris damals nicht neuerdings „Kanal-Skandale“. Erst im Jahre 1920 konnte Frau Grois-Negrelli die gewünschten Abschriften vom Haus-, Hof- und Staatsarchive in Wien erhalten.
106 ) Erst im Oktober 1892 wurden diese Briefe in Revoltellas Nachlaß samt dem über die Auslieferung der „Suezpapiere“ mit Weiß geführten Briefwechsel wieder entdeckt und der Frau Grois-Negrelli ausgefolgt.