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Consulate,
ausgesetzt. Mau sei in letzterer Hinsicht dessen eingedenk, dass sich in Söhlingen und andern Wallenwerkstätten sehr wohl die Wässerung, nicht aber der eigenthümliche Klang der alten guten Klingen von Damaskus und Persien nachahmeu lässt. Schliesslich sei bemerkt dass der arabische Kaufmann in der Kegel beträchtlich vorschlägt, und dass man sich nicht zu scheuen braucht, ihm die Hälfte dessen zu bieten, was er auf die erste Frage nach dem Preise fordert.
Consulate hat Preussen in Alexandrien und Kairo, Oesterreich ebenfalls in Alexandrien und Kairo. Unter denen des ersteren, welches auch einen Consularageutcn in Luxor hat, stehen die Angehörigen sämmtlicher Zollveroinsstaaten. Letzteres hat Consularagenten in verschiedenen kleinern Städten Aegyptens, namentlich in Assint, Tahta, Kenneh und Assuan, welche dem. der die Nilreise macht, unter Umständen von Nutzen sein können. Doch bedarf es dann (wenn der Keiscnde nicht arabisch spricht) eines Dragomans, indem diese Herren Levantiner sind.
Die Consuln haben die Verpflichtung, den Angehörigen der Staaten, die sie vertreten, den erforderlichen Schutz gegen Beeinträchtigung ihrer Kechtc oder Beleidigung ihrer Person zu gewähren. Sie üben in gewissem Maassc polizeiliche Gewalt über dieselben, so dass letztere von der ägyptischen Polizei an ihr Consulat abgegeben werden müssen, falls sie sich Ungebührlichkeiten zu Schulden kommen lassen. Sie schliessen endlich rechtsgültige Käufe und Contraete ab, entscheiden Processe, vermitteln Birmane und Erlaubnisscheine zum Besuch von Moscheen u. a. m. und befördern auf Verlangen Briefe, die mit der arabischen Post aus dem Innern des Landes für europäische Plätze eingehen. Spocielle Empfehlungen an die Herren, welche den Consu- laten vorstehen, geben begreiflicher Weise ein grösseres Anrecht auf Unterstützung durch guten Bath. Im Uebrigen genügt der deutsche Pass, der in Triest vom türkischen Consul unterzeichnet und bei der Lösung des Falirbillets abgegeben werden muss. Derselbe geht nach der Ankunft des Dampfers in Alexandrien an das betreffende Consulat, welches ihn visirt und dem Reisenden, sobald er sich meldet, zurückstellt. Derselbe mag ihn dann für die Rückfahrt aufbewahren. In Aegypten wird er nur dann seiner bedürfen, wenn er sich einem Consulate gegenüber auszuweisen hat. Die einheimische Polizei fragt nirgends nach Legitimationspapieren.
Firmane und Teskerchs sind für den, der sich auf die gewöhnliche Route beschränkt und sich nicht über Aegyptens Grenzen entfernt, gegenwärtig unnöthig. Die fränkische Kleidung ist allenthalben, soweit die Macht des Vicekönigs reicht, der beste Pass und die geeignetste Empfehlung, der Niemand den ihr gebührenden Respect versagt, und der die Kawassen weit eher Hülfe gewähren, als der orientalischen. Wer demungeachtet eines jener Documente, die weniger Pässe als arabische Empfehlungsschreiben an die Behörden sind — vielleicht, um mit Paschas und Beys Bekanntschaft zu machen — für nöthig hält, wende sich an sein Consulat.