1. Primiero und Feltre
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Drittens, daß der Luigi Negrelli von der Oberbaudirektion die Bestimmung und den Auftrag zu gewärtigen habe, zu welchem der äußeren k. k. Kreisbauämter derselbe als Baupraktikant zugeteilt werden wird.
Viertens. Tritt der Luigi Negrelli nur in jener Reihenfolge als unentgeltlicher Baupraktikant ein, wie ihn das Datum der Ausstellung dieser Ernennungs-Notifikation bestimmt.
Fünftens. Stehet durch diese Ernennung als unentgeltlicher Baupraktikant dem Luigi Negrelli übrigens kein Recht zu irgend einem geltenden Anspruch auf eine Gehaltserteilung oder wirkliche Anstellung daraus abzuleiten, indem letztere nur Folge ihrer künftigen Befähigung und der darüber abgelegten Beweise in der Art werden kann, daß hiezu nicht allein die Zeit des früheren Eintrittes, sondern nebst dem Ausweiß über die mit Vorzug und Auszeichnung gehörten Lehrkurse der theoretischen und praktischen Baukunde, vorzüglich nur eine besondere Auszeichnung über deren Brauchbarkeit durch die sich eigen gemachten vielseitigen Baukenntnisse als Beweggrund zu einer wirklichen Anstellungs-Begutachtung angenommen werden wird.“
Das Schriftstück, vom 31. August 1819 datiert, trägt die Unterschrift des Vorstandes der k. k. pr. Hof- und Landesbaudirektion für Tirol und Vorarlberg, des Oberbaudirektors Grafen von Reisach, und eine Nachschrift der k. k. Landesbaudirektion vom 18. Dezember 1852, die bestätigt, daß Negrelli am 30. August 1819 beeidet worden ist.
Man sieht: die Wege, die der angehende Staatstechniker vor hundert Jahren beschreiten mußte, um auf die Leiter eines sicheren „Vorrückens“ zu ge-