2. Der Staatsbaudienst um das Jahr 1820
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nungen, und zwar „aus der Art zu Tuschieren in Landschafts-, Figuren- oder Verzierungsfache aus der Situation, Architektur und Brückenbauzeichnung.“
Wie schon erwähnt, mußte sich selbstverständlich auch Negrelli dieser Prüfung unterziehen, die er im Spätherbste 1820 unter unmittelbarer Leitung und Aufsicht des Provinzial-Baudirektions-Vorstandes mit vorzüglichem Erfolge ablegte, so daß er sich — wie das Zeugnis der Baudirektion besagt — dadurch in jedem Fache, zu welch immer für eine Bestellung in dem Zweige des Ingenieurfaches als fähig erwiesen hat. Gleichzeitig mit Negrelli unterzogen sich noch mehrere junge Leute, die einen ähnlichen Bildungsgang aufwiesen wie er, der vorgeschriebenen Prüfung mit gleich gutem Erfolge.
Die Prüfung selbst umfaßte die Hilfswissenschaften: reine und angewandte Mathematik, Meßkunst, Situations- und Planzeichnenj, Theorie und Praxis der Baukunst, worunter der Zivilbau, der Wasser- und Straßenbau verstanden wurden. Über das Ausmaß der Kenntnisse in den einzelnen Fächern ist nichts bestimmt, auch das Hofdekret vom 16. März 1820, das sich mit der „für wirkliche Anstellungen im Baufache geforderten theoretisch-praktischen Prüfung“ befaßt, enthält hierüber nichts Näheres. Zur Beurteilung dieser Frage bietet wohl das Vorlesungsprogramm des polytechnischen Institutes in Prag oder auch jenes in Wien genügende Anhaltspunkte. Am ersteren Institute wurden folgende Vorträge gehalten: 12 )
1. Elementar-Mathematik und praktische Geometrie, und zwar im ersten Semester Arithmetik und Algebra, im zweiten Semester theoretische Geometrie und Feldmeßkunst; in den letzten drei Monaten waren 2 Tage wöchentlich zu Vermessungsübungen vor der