6. Vorarlberg
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Ufer in der ganzen Länge des Stromes waren mit solchen Köpfen sägeförmig besetzt; ihre Anlage und namentlich ihre Erhaltung verzehrten die Kräfte der Gemeinden, während gleichzeitig ihre Bauart in der Form von Holzkästen dem Waldstande ungemeinen Schaden zufügte. Zwischen den schweizerischen und den österreichischen Gemeinden gab es steten Unfrieden, der wiederholt zu staatlichen Interventionen führte. Die verarmten, in ihrer Existenz bedrohten Gemeinden riefen die Regierung um finanzielle Unterstützung an, die auch in der Regel von Fall zu Fall gewährt wurde. Allen diesen Bauten lag selbstverständlich kein einheitlicher Gedanke zu Grunde — im Gegenteile: viele dieser Bauten brachten mehr Schaden als Nutzen, da deren weitvorspringende Köpfe die Auskolkung vor diesen förderten, hinter ihnen aber mächtige Wirbel erzeugten und so fortlaufend immer wieder zu neuen Schutzbauten nötigten.
Eine der gefährdesten Stellen befand sich unterhalb Meiningens, bei der Einmündung des Malangen- baches. Eine neuerliche große Beschädigung des Rheinufers daselbst im Oktober 1820 gab Duile, der damals das Wasserbaureferat bei der Baudirektion inne hatte, Veranlassung, in seinem Berichte hierüber mit aller Entschiedenheit darauf hinzuweisen, daß es „bei der fast durchgängigen Unregelmäßigkeit des Rheinstromebettes auf jeden Fall schwer ist, Bauwerke anzugeben und in Vorschlag zu bringen, deren Wirkung und guter Erfolg mit Verläßlichkeit vorgesagt werden könnte und wäre demnach die Einleitung zur gemeinschaftlichen Regulierung des Rheinstromes umso sehnlicher zu wünschen, als sie der Schutz der Untertanen und die Sicherung ihres Eigentumes in gerechtesten Anspruch nehmen kann“.