II. In der Schweiz. 1 . Verbindungen u. Verhandl. m. St. Gallen 73
spricht den „Hochgelehrten Herrn k. Adjunkten“ um ein Gutachten über die Uferschutzbauten an, die sie ausführen hat lassen. Chur wünscht seinen fachmännischen Rat bezüglich der Erdbewegungen auf der Via Mala; die Kantone St. Gallen und Graubünden laden ihn zur Projektierung der Rheinbauten bei Ragatz ein und erbitten von ihm auch die Einleitung der Bauten selbst.
Es war um jene Zeit auf dem technischen Arbeitsgebiete in der Schweiz schlecht bestellt. Die Baukunst befand sich tatsächlich noch im Zustande der Kindheit. „Mechanisch — sagt Ehrenberg in der von ihm herausgegebenen „Zeitschrift über das gesamte Bauwesen“ — wird dasjenige, das schon hundertmal vorgekommen ist, vom Sohne dem Vater nachgemacht; sehr Wenige denken an Verbesserung; eigenes Nachdenken wird, als für den Augenblick nichts einbringend, für unnötig erachtet.“ 31 ) Dieser Zustand war in der Schweiz umso bedauerlicher, als hier vollständige Gewerbefreiheit herrschte und bei der weitgehenden Selbstständigkeit in der Verwaltung das Laienurteil vielfach maßgebend und entscheidend war. In den Kantonen, die an Österreich grenzten, namentlich In dem Kantone St. Gallen erkannte man — besonders durch die Bauten am Rheine und bei den neuen Straßenbauten in Vorarlberg — den großen Vorteil, der einer bautechnischen Tätigkeit erwächst, die nicht auf reiner mechanischer Geschicklichkeit fußt, sondern deren Grundlage tieferes fachliches Wissen und Können bilden. So sah man sich denn veranlaßt, zur Ausführung größerer Bauten Fachleute aus dem Auslande zu berufen. Bald aber nahmen die Baugeschäfte im Kanton St. Gallen einen größeren Umfang an. Die Regulierung des Rheines und seiner Zuflüsse wurde
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