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II. In der Schweiz (1832 bis 1840)
weisen zu können: so rechnen Sie mit Zuversicht darauf! . . .
Empfehlen Sie mich vielmals H. Landamman Baumgartner und sagen Sie ihm, daß es auch in Zukunft eine mir sehr angenehme Aufgabe sein wird, das gute Benehmen mit dem Canton St. Gallen aufrecht zu erhalten, und daß ich jede direkte oder indirekte Mitteilung, die nicht bloß dieses, sondern auch das gute Verhältniß Österreichs zur ganzen Schweiz betrifft, jederzeit mit Vergnügen erhalten und zum beabsichteten Zwecke benützen werde.
Leben Sie recht wohl. Ich hoffe, daß auch Ihre liebe Frau und Ihr junger Prinz sich wohl befinden werden. In meinem Hause ist alles wohl. Meine Mutter, Frau und Schwester lassen Sie und Ihre Frau schönstens grüßen.
Ich aber bin und bleibe stets
Ihr wahrer Freund
Ebner.”
Sympathisch berührt in diesem herzlich geschriebenen Briefe auch der warme Ton gegenüber dem Kantone St. Gallen. Ebner war es auch, der in einem Berichte an das Landesgubernium auf die Vorteile hinwies, die der Rheinkorrektion durch den Übertritt Negrellis in schweizer Dienste erwachsen werden. Es ist schwierig — bemerkt Ebner in diesem Berichte vom 10. April 1832 — mit den schweizer Behörden zu verhandeln. Seit Negrelli in Bregenz ist, wurden alle Hindernisse behoben durch seine Geschicklichkeit, Behandlung und Beseitigung der obwaltenden Schwierigkeiten, Vorurteile und Irrtümer. Ebner erklärt es für