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1. Im Dienste der Kaiser Ferdinands-Nordbahn 159
durch die bereits abgelegten Proben den Beweis über den Besitz derselben lieferte.“ Kübeck ersucht die Nordbahn-Direktion, Negrelli — dem schon im März 1841 in Anerkennung seiner in Tirol und später im Auslande erworbenen Verdienste das angestammte Bürgerrecht wieder zuerkannt worden war — auf unbestimmte Zeit beurlauben und ihn dem Staatsdienste überlassen zu wollen, wobei er darauf hinwies, daß die beschleunigte Ausführung des Allerhöchsten Beschlusses im eigenen Interesse der Gesellschaft liegt und die Regierung hinsichtlich der Beurlaubung von Staatsbeamten für die Dienste der Gesellschaft sich gleichfalls höchst bereitwillig gezeigt hat.
Diesem offiziellen Schreiben waren vertrauliche Verhandlungen zwischen Francesconi und Negrelli vorausgegangen, die vor Allem die finanzielle Seite der Frage betrafen, da Negrelli in eine Verkürzung f seiner Bezüge, die bei der Nordbahn 6000 Gulden be
trugen, im Hinblick auf seine Familie nicht einwilligen zu können erklärte; als Inspektor der Staatseisenbahnen hätte er nur 2800 Gulden bezogen. Es scheint, daß auch von besonders hoher Seite auf Negrelli eingewirkt wurde, in den Staatseisenbahndienst überzutreten. Schließlich fand man den Ausweg der Beurlaubung Negrellis und die Nordbahn erwies sich soweit entgegenkommend, daß sie sich verpflichtete, Negrelli während des in Aussicht genommenen sechsmonatlichen Urlaubs den vertragsmäßig zugesicherten Gehalt von jährlich 4000 Gulden zu bezahlen, wogegen das Quartier- und Reisepauschale von 2000 Gulden im * Jahre das Ärar übernahm.
Am 1. April 1842 trat Negrelli seinen Dienst als „Inspektor der k. k. technisch-administrativen Generaldirektion für die Staatseisenbahnen“ an. Am 1. Ok-