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In der Heimat - In der Schweiz - In Österreich : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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218 HI. In Österreich (1840 bis 1848) .

tende Zuständigkeit richtete sich nach den Fonden, die die Kosten bestritten, und nach den administrativen Zwecken. Bauten auf Staatskosten und für kamerali- stisch-finanzielle Zwecke fielen in das Verwaltungs­gebiet der Hofkammer; Bauten aus dem Studien-, dem Religionsfonde oder anderen Stiftungsfonden, ferner Bauten aus Landes- oder Gemeindemitteln in das Ge­biet der Hofkanzleien.

Die Baudirektionen in den einzelnen Ländern der Monarchie waren den Landesstellen und den Hof­kanzleien unterordnet. Der Hofbaurat, der als techni­scher Ratgeber und als technisches Kontrollorgan bei den Hofstellen fungierte, stand unter dem General- Rechnungsdirektorium.

Die Eisenbahnen gehörten bis zum Jahre 1841 da der Bau der Hauptschienenwege auf Kosten der Staatsregierung beschlossen wurde in das Verwal­tungsgebiet der Hofkanzleien, wobei die Hofkammer und der Hofkriegsrat nur insoweit gehört wurden, als Rücksichten auf die Spezialzweige dieser Hofstellen zu beachten waren. Im Jahre 1841 wurde der da­malige Hofkammer Präsident persönlich mit der Voll­ziehung der Staatsbahnbauten und mit der Über­wachung der Privatbahnen betraut. Unter seinem Vor­sitze ward eine Kommission aus Mitgliedern des Hof­kriegsrates, der vereinigten Hofkanzlei, der Finanz- und der technischen Verwaltung zur Beratung aller wichtigen technischen und administrativen Fragen be­stellt. Die ausübende Tätigkeit war einer Eisenbahn­direktion überwiesen. DieBrief- und fahrenden Post­anstalten unterstanden der allgemeinen Hofkammer, der Telegraph dem Hofkammerpräsidenten. In den Ländern waren eigene Postverwaltungen, deren Lei­tung der obersten Postverwaltung in Wien anvertraut

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