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I. ln Italien (1848—1855)
Unterlassung schuldig war, die gesühnt werden mußte, dann war es nicht notwendig und nicht gerecht, sie in ein Dunkel zu hüllen, sie selbst vor Personen geheim zu halten, die wie Radetzky zuerst mit berufen waren, über den Schuldigen zu Gericht zu sitzen und von denen man strenge Gerechtigkeit erwarten durfte, — wenn es eben nicht vielleicht gerade diese war, von der gewisse Kreise nichts wissen wollten!
Wir wollen uns zunächst nur an die nackten Tatsachen halten. Sie erhellen aus den Akten, die im Archiv des österreichischen Staatsamtes für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten erliegen und mir zur Einsichtnahme überlassen wurden. An die Tatsachen sollen dann jene Erwägungen geknüpft werden, die zur Klarstellung der Angelegenheit führen können.
Am 19. Mai 1855 erging an den Handelsminister Ritter von Toggenburg das folgende Allerhöchste Handschreiben:
„Lieber Ritter von Toggenburg! Ich habe den Feldmarschall-Leutnant von Trattnern befehligt, sich über Tyrol in das lomb. vetiez. Königreich zu begeben und nach der in Abschrift hier zuliegenden Instruktion sowohl die bereits vollendeten, als die noch im Bau begriffenen Arbeiten der Staatseisenbahn in Südtirol und in meinen Provinzen Italiens einer sorgfältigen Untersuchung zu unterziehen. Sie haben die Veranlassung zu treffen, daß diesem Feldmarschall - Leutnant ein höherer Beamter Ihres Ministeriums zur Verfügung gestellt werde, welcher Ersterem in jeder Hinsicht untergeordnet bleibt, insolange er denselben auf gegenwärtiger Mission begleitet. Franz Joseph.“
Noch am selben Tage wurde Bauinspektor Josef Weindl dem Feldmarschall-Leutnant Trattner zugeteilt.
Die im kaiserlichen Handschreiben erwähnte In-