Wenn man in der ersten Unterscheidung die Erzeugnisse der Bergbau- und Hütten- betriebe, in welchen insbesonders die wichtigere Post «Kohle» auch enthalten ist, zu den Industrie­erzeugnissen rechnet oder wenn man in der zweiten Unterscheidung die Halbfabrikate (Garn, Roh- und Stabeisen etc.) ebenfalls zu den Industrieerzeugnissen zählt, dann würde unsere Ausfuhr zu drei Fünfteln aus Fabrikaten, aus Industrieerzeugnissen und nur zu zwei Fünfteln aus Rohstoffen, aus landwirthschaftlichen Producten bestehen. Damit ist abermals dargethan, dass in der Ausfuhr die Fabrikate die landwirthschaftlichen Producte übertreffen. Dieses Uebergewicht der Fabrikate dürfte aber noch grösser sein, weil die Erhebung der Menge und des Werthes der ausgeführten Fabrikate viel grösseren Schwierigkeiten unterließt, als die Erhebungen für die Bodenerzeugnisse, im Allgemeinen daher die Fabrikatenausfuhr zu niedrig angesetzt sein.

Diesen industriellen Charakter hat unser Export nicht allezeit besessen. Vor 50 Jahren, als Oesterreich und Ungarn noch getrennte Zollgebiete waren, bot der Aussenhandel der beiden Theile nach der amtlichen Statistik folgendes Bild:

Aussenhandel Oesterreichs im Jahre 1847 in Millionen Gulden Conventionsmünze.

A. Im Verkehre mit dem Auslande und den Zollausschlüssen:

a) der im Zollverbande befindlichen österreichischen Provinzen:

Einfuhr Ausfuhr

1. Natur- und landwirthschaftliche Erzeugnisse . . . . 61.8 26.6

2. Fabricationsstoffe und Halbfabrikate. 56.9 51.2

3. Fabrikate, dann literarische und Kunstgegenstände . . 9.3 34.4

128.0 112.2

b) Dalmatiens mit dem Auslande und den anderen Theilen der Monarchie:

1. Natur- und landwirthschaftliche Erzeugnisse. 2.2 3.3

2. Fabricationsstoffe und Halbfabrikate. 0.6 i . 0

3. Fabrikate, dann literarische und Kunstgegenstände . . 1.- 0.1

4.3 4-4

c) Einfuhr aus dem Freihafengebiete in die im Zollverbande befindlichen österreichischen Provinzen:

1. Fabricationsstoffe und Halbfabricate ....... 0.1

2. Fabrikate, dann literarische und Kunstgegenstände . . 1.3

1.4

B. Im Zwischenverkehre von Ungarn und Siebenbürgen mit den anderen österreichischen

Provinzen:

1. Natur- und landwirthschaftliche Erzeugnisse .... 26.0 5.0

2. Fabricationsstoffe und Halbfabricate. 26.2 8.3

3. Fabrikate, dann literarische und Kunstgegenstände . . 1.3 44.2

53.5 57-5

Addirt man die Posten a), b) und c), dann kommt man zu Ziffern, die grösser sind als der eigentliche Aussenverkehr der österreichischen Provinzen mit Ausschluss von Ungarn. Mit einigen Ausnahmen geben aber die Gruppe 1 und 2 ungefähr das, was wir als landwirth­schaftliche Producte oder Bodenerzeugnisse bezeichnet haben.

Um nun einen rohen Vergleich ziehen zu können, müsste man den gegenwärtigen Aussenhandel der diesseitigen Reichshälfte kennen oder den Aussenhandel für den Fall, dass Oesterreich ein geschlossenes Zollgebiet wäre, dem gegenüber Ungarn als Ausland erscheint.

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