ist Kaffee (über 14 Millionen Goldgulden). Von den landwirthschaftlichen Producten sind es namentlich Getreide und Wein, von den industriellen Erzeugnissen Eisen und Eisenwaaren, Maschinen, Baumwollgarne und Wollwaaren, welche dem Staatsschätze nennenswerthe Erträg­nisse zuführen.

Seit dem Bestehen des gemeinsamen Zollgebietes (18521897) sind dem Staate aus den Zolleinnahmen für die Einfuhr allein rund 1.3 Milliarden Gulden ö. W. zugeflossen.

URSACHEN UND WIRKUNGEN IM AUSSENHANDEL.

s sollen in diesem Abschnitte einzelne Thatsachen in ihrer Wirkung auf den Aussen- handel beleuchtet werden.

Eine nachhaltige Beeinflussung hat der Aussenhandel der Monarchie durch die Zoll- und Handelspolitik erfahren. Jede Zollerhöhung bedeutet im Allgemeinen eine Verminderung, jede Zollermässigung eine Vermehrung der Einfuhr. In dieser Hinsicht hat jede Aenderung des autonomen Tarifes, jede Grenzsperre und jeder neue Handelsvertrag Spuren im Aussen­handel hinterlassen, die hier zu verfolgen, wenn auch nur für die wichtigeren Waaren, zu weit führen würde. Es seien daher im Nachstehenden nur einige der allerwichtigsten zoll­politischen Massnahmen in ihrer Wirkung auf den Aussenhandel beleuchtet.

Eine grössere Bedeutung für unseren Aussenhandel hatte seinerzeit beispielsweise die Aufhebung des freien Appreturverkehres. Ein Appreturverkehr bestand mit Italien (Einfuhr von Eisen nach Tirol), mit der Schweiz (Gewebe zum Besticken), Rumänien (Eisen zum Umschmelzen) u. A. Doch war dieser Verkehr nicht von Belang. Der wichtigste Ver­kehr bestand mit dem Deutschen Reiche, wohin österreichische Gewebe gesendet wurden, um dort bedruckt, gefärbt oder gebleicht zu werden. Die so veredelte Waare konnte zollfrei wieder nach Oesterreich eingeführt werden. Sowohl Oesterreich-Ungarn als auch Deutschland schränkten in den Achtzigerjahren diesen Verkehr ein. So ordnete die gemeinsame Regierung ( 3 i. December 1879) an, dass Gewebe, die zum Bedrucken oder Färben ausgeführt werden, nur bis zum 16. Februar 1880 zollfrei eingehen können. Von diesem Zeitpunkte an betrug der Zoll bei der Wiedereinfuhr für bedruckte Gewebe 14 Gulden Gold, für gebleichte Gewebe 4 Gulden Gold. Die Durchführung dieser Massregel hatte einen durchgreifenden Erfolg.

Der Veredlungsverkehr in Garnen und Geweben hat mit Anfang i 883 nahezu ganz aufgehört, so dass Deutschland seine Garne mit Ausnahme geringer Mengen selbst verwebt und bleicht, anstatt sie nach Oesterreich zu senden, und umgekehrt Oesterreich-Ungarn seine Gewebe selbst bedruckt, färbt und bleicht, statt wie bis dahin diese Veredlung im Deutschen Reiche vornehmen zu lassen. Der Einfluss dieser Zollmassnahmen auf den Aussenhandel zeigt sich in folgenden Ziffern:

Veredlungsverkehr zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche.

Garne Gewebe

Einfuhr aus Ausfuhr nach Einfuhr aus Ausfuhr nach Deutschland Deutschland

Metercentner

1879

. . 26.873

6224

2 955

41.873

1880 . .

. . 8.558

4618

1275

28.213

1881 . .

. . 3.736

5829

38o

24.469

i

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