Das Vorhaben, diese Gründung zu einem Beamten-Versorgungsfonde mit festgesetzten Invaliden-, Witwen- und Waisenpensionen auszugestalten, scheiterte trotz aller Bemühungen, welche die einzelnen Reviervorstände vereint mit dem Revierausschusse diesem Zwecke widmeten, an der Schwierigkeit, bei dem erreichten hohen Durchschnittsalter der einzelnen Bergwerksbeamten des Reviers so hohe Beiträge aufzubringen, als zum Nachweise der versicherungstechnischen Deckung für die behördliche Genehmigung des bezüglichen Versicherungsplanes eines solchen Institutes erforderlich waren.

Nichtsdestoweniger ist das Bestreben, diesen Jubiläumsfond mit der Zeit dennoch zu einer wirk­samen Grundlage für die Versorgung der Werksbeamten des Reviers und ihrer Familien auszugestalten, nicht erlahmt.

Der durch Spenden angesammelte Betrag ist im Laufe der Zeit, trotzdem einzelne ständige Unter­stützungen, insbesondere an Witwen ertheilt wurden, heute bis Zu dem Betrage von 34.123 fl. 43 kr. angewachsen.

Die Reviervertretung hat inzwischen, ohne diesen Fond anzugreifen, wie wir später ausführen werden, für die Beamten des Reviers wenigstens gegen die Folgen des Unfalls eine nicht zu unter­schätzende Aushilfe geschaffen.

III. Gründung der Centralbruderlade für Nordwestböhmen in Brüx.

Nach Kundmachung des Gesetzes vom 28. Juli 1889, R.-G.-Bl. Nr. 127, betreffend die Regelung der Verhältnisse der bereits bestehenden und noch zu errichtenden Bruderladen, und nach Erlassung der zugehörigen Vollzugsvorschriften der betreffenden hohen Ministerien beschäftigte sich die Reviervertretung, wie bereits erwähnt, eingehend mit dem Studium der wichtigen Frage, auf welche Art und Weise unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse und bei Ausnützung der unbestrittenen Vortheile des Gesetzes der grossen Zahlen im Versicherungsverhältnisse, diese gesetzlichen und behördlichen An­ordnungen zum Wohle der Arbeiterschaft und der Reviergewerken am besten durchgeführt werden könnten.

Nach mehr als zweijähriger ununterbrochener Arbeit, welche nicht nur auf die Erhebungen der einschlägigen Resultate des eigenen Reviers beschränkt blieb, sondern auch auf die Erhebung der Ver­hältnisse der Bruderladen der benachbarten Revierbergamtsbezirke Teplitz und Komotau ausgedehnt wurde, kam der damalige Reviervorstand, Herr Centraldirector der Brüxer Kohlenbergbau-Gesellschaft Gustav Bihl, zu der Ueberzeugung, dass eine erspriessliche und rasche Lösung der Bruderladenfrage für die unter ziemlich gleichen Bedingungen bediensteten Arbeiter des nordwestböhmischen Braunkohlen­reviers einzig und allein im Wege der sofortigen Vereinigung der verschiedenen kleineren, zumeist mindergut fundirten oder sogar passiven Werks- und Revierbruderladen mit der grossen und deshalb verhältniss- mässig gut situirten Brüx-Dux-Oberleutensdorfer Revierbruderlade zu einer Centralbruderlade für das ganze nordwestböhmische Braunkohlenrevier möglich sei.

Von dieser Ueberzeugung geleitet, veranlasste der genannte Reviervorstand im Einvernehmen mit den sämmtlichen Obmännern der übrigen, im nordwestböhmischen Braunkohlenbecken bestandenen Bruder­laden die Neuaufnahme und Sammlung der erforderlichen Standes- und Gebahrungsdaten, sowie die Durchführung der nothwendigen Berechnungen für die Aufstellung eines dieser Vereinigung entsprechenden Sanirungsplanes, ferner die Ausarbeitung eines Statutenentwurfes, bei dessen endgiltiger Fassung auch die Zustimmung der erwähnten Obmänner der Bruderladen-, sowie der Arbeiterausschüsse eingeholt wurde.

Die mit Benützung dieser umfangreichen Vorarbeiten verfassten und im Grunde des § 22 des Bruderladengesetzes im Wege der betreffenden k. k. Revierbergämter der wohllöblichen k. k. Berg­hauptmannschaft in Prag vorgelegten Eingaben des Vorstandes der Brüx-Dux-Oberleutensdorfer Revier­bruderlade, als Proponentin dieser Vereinigung, sowie der übrigen in Betracht kommenden Bruderladen- Vorstände fanden denn auch unter verschiedenen Vorbehalten, welche jedoch keine unüberwindlichen Schwierigkeiten darstellten, die provisorische Genehmigung der wohllöblichen k. k. Berghauptmannschaft in Prag.

Die frühere Brüx-Dux-Oberleutensdorfer Revierbruderlade trat nach Einverleibung von 10 kleineren Bruderladen unter der neuen Bezeichnung «Centralbruderlade für Nordwestböhmen» mit 1. Jänner 1893

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