provisorisch in Wirksamkeit und umfasst nach inzwischen erfolgter definitiver Genehmigung heute mit geringer Ausnahme 15 Bruderladen und alle Werksunternehmungen des nordwestböhmischen Braunkohlen­beckens von Aussig bis Kaaden mit einem Gesammtstande von 26.197 Provisions- und Krankencassa- Mitgliedern, 14.671 anspruchsberechtigten Ehefrauen und 28.079 Kindern.

Wenn auch diese nach den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1889 errichtete Centralbruder­lade von nun an der directen Verwaltung durch den Revierausschuss entrückt wurde und entsprechend der im Bruderladengesetze vorgesehenen Vertheilung des Einflusses auf die Gebahrung des Institutes den Charakter einer Revieranstalt einbüsste, so hat dennoch die Reviervertretung auch noch weiter und bis in die Jetztzeit diese Anstalt bei allen Entwicklungsphasen, insbesondere während der Durchführung aller Sanirungsmassnahmen und bei der Vervollkommnung der administrativen Verwaltung, sachlich und selbst mit materiellen Opfern unterstützt.

Das durch die Verzögerung der definitiven Genehmigung geschaffene Verwaltungsprovisorium, welches vom Jahre 1893 bis zum April 1896 währte, wurde in erster Linie dazu benützt, die Vermögens­und Standesübernahme sämmtlicher vereinigten Bruderladen, sowie überhaupt alle Massnahmen durch­zuführen, welche zur vollendeten administrativen Einrichtung der Centralbruderlade nach dem Muster ähnlicher grosser Arbeiter-Versicherungsanstalten zur Consolidirung der versicherungstechnischen Ver­hältnisse und eines dauernd geordneten Haushaltes derselben erforderlich waren.

Bei allen diesen Arbeiten fand die Centralbruderlade seitens der Reviervertretung, beziehungs­weise der Bergbauunternehmungen die weitgehendste Unterstützung, insbesondere durch die bereitwillige Lieferung der für die Klärung und Feststellung der Mitgliederrechte erforderlichen Matrikulirungsdaten und bei der Durchführung der in Form von Localausschüssen als zweckmässig erkannten Krankencassen- Organisation.

Nur durch dieses opferwillige Vorgehen aller betheiligten Factoren der Reviervertretung mit ihrem Obmanne Herrn Centraldirector G. Bihl und gleichzeitigem ersten Vorsitzenden der Centralbruderlade, ferner des Centraldirector-Stellvertreters Gottfried Hüttemann, der seit dem Jahre 1893 als Vorsitzender- Stellvertreter der Centralbruderlade fungirt und seit dem Jahre 1894 sowohl das Amt des Reviervorstandes, als auch das Amt des ersten Vorsitzenden der Centralbruderlade innehat, sowie durch die wohlwollende Unter­stützung des k. k. Revierbergamts-Vorstandes Herrn k. k. Ober-Bergrath Dr. Josef Gattnar war es möglich, die Gründung dieser Anstalt in so kurzer Zeit und in einer Weise zu vollenden, dass selbst Gegner der gesetzlichen Bruderladereform nicht mehr behaupten können, dass bei richtiger Anwendung dieser Gesetzes­normen eine wohlthuende Besserung in den Beziehungen der Bergbauunternehmungen und deren Arbeiter nicht eintreten werde.

Die Bergarbeiter im nordwestböhmischen Kohlenbecken hatten von vornherein erkannt, dass mit der Vereinigung der Bruderladen in ein Versicherungsinstitut ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung und Regelung ihrer Existenzbedingungen unternommen wird, was durch die Erklärungen ihrer Delegirten bei den diesbezüglichen Verhandlungen deutlich zum Ausdrucke kam.

Die schon bei der Errichtung der Centralbruderlade vor allem Andern ins Auge gefasste Frei­zügigkeit zwischen den der Anstalt angehörigen Werken von Aussig bis Kaaden bot den Arbeitern des ganzen Braunkohlenreviers bessere Arbeitsgelegenheit.

Die durch die vermehrte Mitgliederzahl verminderten Risken in allen Versicherungszweigen, die objective Wahrnehmung und Förderung der Arbeiterinteressen, die durch eine geregelte Fondansammlung in nahe Aussicht gestellte Erweiterung, beziehungsweise Erhöhung der Unterstützungsleistungen der Provisions- und Krankencasse können als Vortheile der Centralisation der Bruderladen selbst von den Gegnern derselben nicht abgeleugnet werden.

Sie sind das Resultat einer umsichtigen, den Forderungen der Neuzeit auf dem Gebiete der Bergarbeiterschutz-Gesetzgebung verständnissvoll entgegenkommenden Leitung des Reviers und des zweck­dienlichen, durch gegenseitiges Vertrauen gekräftigten Einvernehmens mit den k. k. Behörden.

Mit Schluss des Jahres 1897 weist die Centralbruderlade die in dem angeschlossenen Tableau für die vier Jahre ihres Bestandes zusammengestellten Gebahrungsresultate nach.

Die Gross-Industrie. I. 32

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