verkürzte Schichtzeit inclusive Aus- und Einfahrt auf allen gesellschaftlichen Werken für die Grubenarbeiter schon im Jahre 1895 einführte, diese verkürzte Schichtzeit auch seitens der Reviervertretung angenommen und deren baldmöglichste Durchführung empfohlen, so dass heute nicht nur die Werke des eigenen Reviers, sondern auch der Nachbarreviere Teplitz und Komotau diese Schichtzeitdauer als Regel fest- halten, wozu bemerkt wird, dass bei genannter zehnstündiger Schichtzeit nur eine effective Arbeitszeit von 7'/ 28 Stunden vor den Arbeitsorten verbleibt.

Auf diese hier kurz geschilderte Weise hat das Revier dieselben Zwecke, welche das Gesetz nun­mehr den zu bildenden Bergbaugenossenschaften zuweist, mit Hilfe der von der Knappschaft freigewählten Aeltesten der bestandenen Revierbruderlade verfolgt und dadurch eine empfindliche Lücke in der ge­setzlichen Regelung der durch die Grossindustrie und durch die locale Anhäufung grosser Arbeitermassen bedingten socialen Lebensformen ausgefüllt.

Bei allen im Reviere ausgebrochenen Arbeiterausständen allgemeiner oder localer Natur fiel der Reviervertretung auch die Aufgabe zu, namens der Reviergewerken ungerechtfertigten Forderungen ent­gegenzutreten, die k. k. politischen Behörden bei den Massregeln gegen Ausschreitungen einerseits, die k. k. Bergbehörden bei ihrer vermittelnden Thätigkeit andererseits zu unterstützen.

Vorstehender Rückblick auf eine 20 jährige wohlthätige, im letzten Quinquennium ganz besonders erfolgreiche Wirksamkeit lässt die Hoffnung berechtigt erscheinen, dass die Reviervertretung auch in der Zukunft unter gleich zielbewusster und verständnisvoller Leitung die ihr zufallenden Aufgaben, welche die jedem neuen Bedürfnis, jeder auftauchenden Strömung gerechtwerdende Gesetzgebung unaufhaltsam schafft zum Wohle des heimischen Bergbaues und des Vaterlandes zu erfüllen bedacht sein wird.

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