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Der Suezkanal : seine Geschichte und seine wirtschaftspolitische Bedeutung für Europa, Indien und Ägypten / von Alfred Birk und Karl Hermann Müller
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Geschichte des Sue^kanals.

Händen hattean die Generalkonsuln aller größeren Staaten in Cairo ausfolgte, auch an ArRs Dufour sandte, 82 } so ist jener Ferman vom 30. November 1854 jedenfalls nur die türkische Übersetzung eines von Lesseps selbst dem Wali übergebenen französischen Entwurfes. Der Ferman erteilt Lesseps die Vollmacht, zum Zwecke des Durch­stichs der Landenge eine Gesellschaft zu gründen und zu leiten; er bestimmt auch (in Absatz 8), daß die Satzungen dieser Gesellschaft die Namen der Gründer, deren Liste der Wali genehmigen wird, zu enthalten haben und daß diese Liste jene Personen umfassen wird deren Arbeiten, Studien, Mühewaltungen und Geldbeträge in Vorhinein zur Ausführung des Unternehmens beigetragen haben. Von diesem Ferman bestehen drei Fassungen, von denen die dritte Fassung, die die gegenwärtig noch bestehende Suezkanalgesellschaft als die einzig richtige anerkennt, von dem an Arles gesandten Texte am stärksten abweicht, obwohl sie ebenfalls vom 30. November 1854 datiert ist. Diese dritte Fassung, die erst im August 1855 durch Lesseps WerkPercement de lTsthme de Suez bekannt wurde, ist ganz unzutreffend alsacte de concession bezeichnet und sagt in drei Absätzen (articles), die in der ersten Fassung fehlen, der Gesell­schaft Grundstücke, Bergwerke und Baustoffe sowie Steuerbe­freiungen zu. Der wahre Wortlaut des Fermans vom 30. November 1854 könnte nur durch eine von Sachverständigen vorgenommene Übersetzung des türkischen Urtextes festgestellt werden; eine solche war bis zum Jahre 1917 nicht zu erlangen. 63 )

Lesseps teilte schon am 6. Dezember 1854 den Führern der französischen Gruppe mit, daß der Vizekönig dieKonzession für den Bau des Suezkanals erteilt habe, jedoch nur ihm selbst, das heißt Lesseps persönlich, weil den Orientalen eine anonyme Gesell­schaft ein unsympathischer Begriff sei. Mit diesem Hinweise war Lesseps nicht im Unrechte, weil nach moslemitischem Rechte solche Gesellschaften tatsächlich keine Rechtssubjekte bildeten. 54 ) Da­gegen war die Mitteilung von einererteilten Konzession eine beab­sichtigte Täuschung seiner Pariser Auftraggeber, denn in einem schon am 2. Dezember 1854 an den österreichischen Generalkonsul gerich­teten Schreiben vermied Lesseps sorgfältig von einerConzession zu sprechen und drückte nur die Hoffnung aus, daß der Vizekönig die Zustimmung zum Bau von der Hohen Pforte erhalten werde. Lesseps wußte sehr gut, daß der Vizekönig nicht das Recht hatte, eine Konzession zu erteilen, mit der die Abtretung großer Land-