Dokument 
Der Suezkanal : seine Geschichte und seine wirtschaftspolitische Bedeutung für Europa, Indien und Ägypten / von Alfred Birk und Karl Hermann Müller
Entstehung
Seite
65
Einzelbild herunterladen

IV. Die Kämpfe um die Verwirklichung des Kanalentwurfes.

65

An dem Tage, an dem Dufour diesen Brief schrieb, war in der Internationalen Kommission bereits die Entscheidung über Talabots Nilkanal gefallen. Eine Antwort Negrellis an Dufour in Leipzig liegt nicht vor; auch über Schritte Negrellis bei Lesseps im Sinne von Dufours Schreiben ist nichts bekannt; er wird sie wohl nicht unter­lassen haben; aber sie mußten an Talabots Trotz und an Lesseps Ehrgeiz scheitern. Talabot kam wohl öfters nach Wien, aber ihm lagen jetzt die großen Eisenbahngeschäfte in Österreich, in Italien und im Oriente 79 ) näher, als der Suezkanal, zu dessen Gelingen unter Lesseps Führung er vielleicht ebensowenig Vertrauen hatte wie Dufour; Talabot war nicht nur Ingenieur, sondern auch und viel­leicht in höherem Maße Kaufmann, wie seine Anteilnahme an den Unternehmungen Rothschilds und seiner Mitarbeiter beweisen. Negrelli, wohl auch nicht unwissend in Geldfragen, aber doch weit mehr Techniker als Kaufmann, hielt den Zeitpunkt für die ent­scheidende Aufrollung der Geldfrage noch nicht gekommen; es fehlte ja noch immer die Genehmigung des Sultans, die Baron Bruck und er als Voraussetzung für die Bildung der Baugesellschaft betrachteten. Um diese ging denn auch der Kampf Lesseps unermüdlich weiter. Bei einem Aufenthalte in Wien besuchte Lesseps auch den Fürsten Metternich, denDoyen der europäischen Diplomatie. Er erzählt in seinenErinnerungen darüber. Metternich soll dem Vizekönig das Recht zugesprochen haben, die Ausführung des Kanals zu dekre­tieren,aber habe er hinzugefügt in einer Frage von so großer Bedeutung, in der die Einmischung fremder Politik verhütet werden muß, erscheint es sehr weise, die Genehmigung der Pforte zu er­wirken; der Vizekönig würde sich in eine ausgezeichnete Stellung gegenüber Europa begeben, wenn er den befreundeten oder ver­bündeten Regierungen vorschlüge, Bevollmächtigte in Konstanti­nopel zu ernennen, um die ewige Neutralität der Benutzung des Kanals im Sinne des § 14 des Genehmigungsfermans festzulegen. Hierdurch würde die innere Frage des Kanalbaues von der äußeren der Neutralität getrennt: die Vorrechte der Landeshoheit blieben unberührt und das türkische Kaiserreich würde die politischen und kommerziellen Interessen aller Mächte befriedigen, gleichzeitig aber auch durch deren Zustimmung eine neue Gewähr seiner Unantast­barkeit und Unabhängigkeit erhalten. Lesseps erklärt in seinen Erinnerungen, daß er diese Äußerung Metternichs sofort nach der Unterhaltung niedergeschrieben, daß Metternich ihre Richtigkeit