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Der Suezkanal : seine Geschichte und seine wirtschaftspolitische Bedeutung für Europa, Indien und Ägypten / von Alfred Birk und Karl Hermann Müller
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VI. Die Kämpfe um die Gründerrechte.

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wo Ansprüche erhoben wurden, diesen mit spitzfindigen Einwen­dungen und Ausreden zu begegnen wußte. Der Fall Negrelli und auch der Fall Bruck sind Musterbeispiele hierfür. Es war eine Tochter Negrellis, Frau Marie Grois-Negrelli in Wien, die mit der Sichtung des Nachlasses ihres Vaters beschäftigt zu der Überzeugung ge­langte, daß ihre Mutter seitens der Kanalgesellschaft in ihren recht­lichen Ansprüchen an die Gesellschaft schwer geschädigt worden sei. Sie stellte sich an die Spitze der Erben Negrellis und begann nun im Jahre 1891 den Kampf um die Anerkennung der Gründerrechte ihres Vaters mit jener Tatkraft, Beharrlichkeit und Voraussicht, die sie von ihrem Vater geerbt. Unermüdlich und geschickt in der Er­forschung der Wahrheit, in der Aufdeckung der Schliche Lesseps und seiner Helfer, in der Auffindung von Urkunden und Geheim­akten war sie auch unermüdlich bemüht, die benachteiligten Gründerrechtsansprecher zu ermitteln, zur Erhebung ihrer An­sprüche bei der Kanalgesellschaft zu veranlassen, sie zu gemein­samem Schritte oder wenn vorteilhafter zu nachdrücklichen Einzelkämpfen anzuregen. Es gelang der geistreichen und Willens­stärken Frau auch in vielen Fällen; ihren Bestrebungen ist es auch zu danken, daß das österreichische Handelsministerium während des Krieges das Gutachten über die Ansprüche der österreichisch­ungarischen Monarchie auf Teilnahme an der Verwaltung des Kanals von einem hervorragenden Kenner der Verhältnisse einholte. Dieses Gutachten war als Grundlage für die Friedensverhandlungen gedacht, bei denen Deutschland und Österreich-Ungarn auf einer Neuregelung der den Suezkanal betreffenden Verhältnisse bestehen sollten. Der Ausgang des Krieges hat nun allen weiteren persönlichen und staat­lichen Schritten wenigstens vorläufig eine Schranke gesetzt.

Zur Kennzeichnung der Eigenart der verschiedenen Zivilklagen und Strafanzeigen, die gegen die Kanalgesellschaft und einzelne ihrer Funktionäre erhoben wurden, und ihrer Durchführung und ihrer Ergebnisse, soweit sie bisher vorliegen, seien hier die Fälle Negrelli und Bruck mit großen Strichen gezeichnet. Die wichtigsten Grund­lagen der Streitsachen wurden schon in früheren Abschnitten er­wähnt; sie können hier des Zusammenhanges wegen nicht über­gangen werden; wo ein Hinweis auf Vorhergehendes nicht genügt, will ich sie kurz wiederholen; der Leser möge entschuldigen, wenn schon Gesagtes hier und da wieder gesagt wird.

3. Ansprüche der Erben Negrellis. 108 ) Eine Reihe