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III. Die Gründer undjihre Erben. 139
zurückkommen, die das Datum des 4. Mai 1861 tragen: „Bei den verschiedenen Prozessen, die bereits gegen die Suezkanalgesellschaft geführt worden sind, mußte diese dem Gericht die Gründerliste vorlegen, die von der Gesellschaft als die einzige und authentische, also als die echte Liste bezeichnet wird. Bei einem der letztgeführten Prozesse, nämlich jenem des HerrnThouvenel, geschah es nun, daß ebenfalls eine Liste vom 4. Mai 1861 vorgelegt wurde, die die Gesellschaft als die einzige, authentische, echte bezeichnete. Diese Liste unterschied sich aber im wesentlichen von der Liste gleichen Datums, die in einem früheren Prozesse vorgelegt worden war. Leider wurde der Irrtum zu spät bemerkt, Herr Thouvenel hatte seinen Prozeß bereits verloren. Jedenfalls bestehen also zwei einzige, authentische, echte Gründerlisten vom 4. Mai 1861, die voneinander verschieden sind.
In der ursprünglichen, von der heutigen Gesellschaft beiseite geschobenen Gründerliste sind drei Gruppen zu unterscheiden:
I. Die Gründer, die für die Société d’études gezahlt haben und vom Vizekönig bestätigt wurden.
11. Die Gründer, die Mitglieder der internationalen Kommission und vom Vizekönig zu Gründern ernannt worden waren.
III. Die aus eigenem Ermessen vom Vizekönig ernannten Gründer, für die dieser die Summe von 620465,45 frcs, die heute noch ungelöscht im Hauptbuch der Gesellschaft steht, bezahlt hat.
Zur ersten Gruppe zählen u. a. :
1. Die Erben des Vizekönigs Mohammed Said Pascha.
2. Die Handelskammer von Marseille, Frankreich.
3. Die Handelskammer von Lyon, Frankreich.
4. Die Handelskammer von Venedig, Italien.
5. Die Handelskammer von Triest, Italien.
6. Die Kommune von Triest, Italien.
7. Der Lloyd Triestino, Italien.
8. Die Messageries Maritimes, Frankreich.
9. Die Peninsular 0. Company, England.
10. Arlés Dufour mit 2 Erben, Algier.
11. Thiriot mit 12 Erben, Amerika.
12. Dufour Feronce mit 6 Erben, England, Spanien und Deutschland.
13. Niederösterreichischer Gewerbevercin, Wien.
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