2. Der Staatsbaudienst um das Jahr 1820
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Die Erkenntnis dieser Tatsachen drängte die maßgebenden Kreise zu entschiedenem Handeln auf dem Gebiete des Straßenwesens.
Schon Karl VI. hatte dem Straßenbau weitgehende Beachtung geschenkt. Das war also zu einer Zeit, wo in anderen Staaten der Straßenbau noch vollständig ruhte, wo man wie z. B. in Preußen ihn geradezu vernachlässigte und nur in der Regulierung der Flüsse und im Bau von Kanälen die geeignete Verkehrsförderung erblickte. Karl VI. ließ mehrere Gebirgsstraßen, so auch jene über den Semmering nach Triest verbessern, das heißt nach den damals geltenden Grundsätzen über Steigungen, über Straßenbreiten und Fahrbahnbefestigung umgestalten, so daß aus den elenden Saumpfaden doch immerhin befahrbare Wege wurden. Darum gilt Karl VI. nicht ohne Berechtigung als der Begründer des Straßenbaues in Österreich. Maria Theresia und Kaiser Josef setzten die Tätigkeit ihres Ahnen fort. Es wurden mehrere neue wichtige Straßenzüge erbaut; besonders eifrig war Kaiser Josef; auf seine persönliche Intervention ist auch der Bau der Straße über den Arlberg-Paß zurückzuführen, über den bis dahin nur ein elender, wenig benutzter Pfad ging. Leider trugen auch diese Schöpfungen des großen Kaisers das Zeichen der Überhastung an sich. Maria Theresia und Kaiser Josef suchten auch die Erhaltung und technisch-ökonomische Verwaltung der Straßen auf eine bessere Grundlage zu stellen; 1778 erschien das „Reichsstraßen-Patent“, das die Strafen für eine Reihe von Vergehen gegen die Straßenordnungen, gegen die Verwaltungsorgane für Straßen u. s. w. festsetzte; 1783 erließ Kaiser Josef eine Verordnung, die alle Privatmauten aufhob, die Verpachtung der Straßenunterhaltung und die Größe der Rad-