2. Der Staatsbaudienst urn das Jahr 1820
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Hiezu kommen noch die sogenannten „Verbindungswege“, die nur „landartig“ und nicht kunstgerecht hergestellt wurden, ferner die Seiten- und Nebenwege (Seitenstraßen, Dorfstraßen, Vicinalwege). Solche fehlten in vielen Provinzen vollständig. Zumeist waren es nur einfache Saumpfade („Sämerschläge“), für Fuhrwerke schwer benutzbar, gewöhnlich nur für Reiter geeignet. Die Herstellung und Erhaltung der nicht chaussierten Landstraßen (öffentlichen Landverbindungswege) oblag den angrenzenden Dominien (Territorial-Obrigkeiten) und Ortschaften (Gemeinden); diese hatten aber auch zur chausseemäßigen Herstellung der Straßen, die als ein Gegenstand der Staatsaufsicht betrachtet wurde, entsprechend beizutragen, weil der Straßenfond nicht hinreichend kräftig war. Es lag also füglich die ganze Entwicklung des Straßenbaues in den Händen der Dominien und Gemeinden, fiel ihnen mehr oder weniger zu Lasten. Man hatte versucht, die Bevölkerung durch das Zugeständnis von Wegmautprivilegien für den Bau von Straßen zu interessieren, aber ohne Erfolg; wiederholt wurden die Provinzialbehörden durch Hofkanzlei- und Hofdekrete angewiesen, „Dominien, Untertanen und Handelsleute“ auf die Vorteile guter Straßen aufmerksam zu machen und sie namentlich darüber zu belehren, daß durch die chausseemäßige Herstellung der Verbindungswege die „Lasten der landsüblichen Reparatur entfallen“ — doch waren auch diese Bemühungen nur in einzelnen Provinzen, z. B. in Böhmen, von merkbarem Erfolge begleitet. In der Erkenntnis, daß auf dem Konkurrenzwege bei den obwaltenden mißlichen Verhältnissen in den meisten Provinzen nichts zu erreichen ist, hatte Schemerl, auf den wir noch näher zurückkommen werden, schon
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