2. Der Staatsbaudienst um das Jahr 1820
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Verwüstungen durch Lawinen und Felsstürze ausgesetzt; so wurde auf dem Loiblberge Jahr für Jahr die Straße auf eine Länge von 300 bis 350 Klafter bis zu 12 Klafter Höhe verschüttet und konnte der Verkehr nur durch einen Tunnel aufrecht erhalten werden, den man durch die festgepreßte Lawinenmasse trieb.
Erhaltung und Bau der Straßen oblagen bis zum neunzehnten Jahrhunderte eigenen „Wegdirektionen", die mit Hofdekret vom Jahre 1793 bestellt worden waren; später erfolgte ihre Vereinigung mit den Land- und Wasserbaudirektionen zu einer „Provinzial-Bau- Direktion“, die der Provinzialregierung angegliedert war. Die Landeschefs und ihre Organe, der Baudirektor und seine Adjunkten, die Kreisingenieure, die Postverwaltung, die Post- und Bankalämter, sie alle waren verpflichtet, über den guten Zustand der Straßen zu wachen und die Behebung von Ordnungswidrigkeiten und baulichen Mängeln im vorgeschriebenen Wege zu veranlaßen. Dennoch war die Erhaltung der Straßen keine sachgemäße. Sie beschränkte sich zumeist nur darauf, die Fahrbahn in ihrer ganzen Breite immer und immer wieder mit dicken Schotterlagen zu bedecken, deren Verdichtung und Zerkleinerung den Pferden, den Wagen und Wanderern überlassen blieb. Die Bevölkerung selbst hatte kein Verständnis für Schonung und Erhaltung der Wege. Die Straßen dienten als Ablagerungsplätze für Holz, Bausteine, Sand, Erde, Schutt und Dünger, Haus- und Feldgerätschaften; das Regenwasser von den Dächern, die Jauche aus den Stallungen floß frei auf die Straße; die Bauern überpflügten die Gräben, die Bermen, oft auch breite Streifen der Fahrbahn selbst; die Fuhrleute ließen an den Rädern und Radschuhen Knöpfe anschweißen, um auf den starken Neigungen das Rutschen
Birk, A. v. Negrelli, I. 2