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In der Heimat - In der Schweiz - In Österreich : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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I. In der Heimat

Dr. Franz Zallinger zum Thurn verfaßteAbhandlung von den Überschwemmungen in Tyrol, die jedoch vorwiegend Theorie behandelte; 1788 erließ der damalige Landesgouverneur von Tirol, Graf von Sauer, eine k. k. Gubernial-Verordnung, die allgemeine Vorsichts- und Vorbeugungsmaßregeln auf stellte und zur eingehenden Behandlung der Frage ermunterte; eine gute Kombination der beiden genannten Veröffent­lichungen bildet die mit vielen Beispielen über die Schädlichkeit der Wildbäche ausgestattete Arbeit des Georg Freiherrn von Aretin (1808), der als königlich bayerischer Beamter zu jener Zeit Straßen- und Wasserbaudirektor der damals bayerischen Provinz Tirol war. Wenn auch keine dieser Schriften Theorie und Praxis in wünschenswerter Weise verband, so lenkten sie doch die Aufmerksamkeit der Bevölke­rung immer wieder auf die Wildbachfrage. Gerade zur Zeit, da Negrelli dem Staatsbaudienste sich wid­mete, stand denn auch die Verbauung der Wildbäche auf dem Programme der Baudirektion.

Einen wichtigen Teilpunkt dieses Programm­abschnittes bildete die Einigung der Bewohner der ein­zelnen Täler zu gemeinsamer Abwehr der Hochwasser­gefahren. In dieser Beziehung lagen die Verhältnisse sehr traurig in Tirol. Die dringensten Entwürfe schei­terten an der Frage der Kostenbedeckung; jeder Be­wohner entzog sich nach Möglichkeit der Beitrags­verpflichtung. In Südtirol hatten sich wohl durch italienische Beispiele angeregt für die Verbauung der Wildbäche und die Regelung der Flüsse schon ver­hältnismäßig frühzeitig Bauvereine (Leegen, Kompren- sorien) oder auch Konkurrenz-Verbände gebildet; bei den Bauvereinen verblieb die Sorge der Bauausfüh­rungen gewöhnlich den Gemeinden ohne Rücksicht auf