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I. In der Heimat
über das ganze Vermessungsgeschäft und die Aufsicht über die dazu verwendeten Individuen und ihre Arbeiten zu führen hat. Auch die vierzehntägig zu erstattenden Berichte kann Negrelli verfassen, „für den es zugleich eine nützliche Übung im Concipieren sein würde“ — wie Reisach am Schlüsse seines Berichtes wohlwollend bemerkt.
Die Kantonsregierung in St. Gallen verhält sich gegenüber dem Projekte der Rheinregulierung sehr kühl, fast ablehnend, da sie die Gefährdung des schweizer Ufers vor allem in den „jenseitigen Wuhr- anstalten“ erblickt; sie ist aber bereit, die Aufnahme des Rheintales nicht zu behindern und auch von Fall zu Fall in kommissioneile Verhandlungen einzutreten. Die erste dieser gemeinsamen Verhandlungen findet im Juli 1826 statt; die beiderseitigen Vertreter beschließen, daß der Baudirektionsadjunkt Duile die technischen Anträge über die festzusetzende Linie und die erforderlichen Regulierungs- und Korrektionsbauten ausarbeiten soll, die sodann der Kantonsregierung zur Prüfung und Erörterung zu übermitteln sind. Noch im selben Jahre wird die Stromaufnahme bis auf einige kleine Arbeiten vollendet; sie umfaßte 97 Sektionen und erforderte einen Aufwand von rund 7500 Gulden.
Noch vor Fertigstellung der Aufnahmen am Rheinstrome wird Negrelli zum Adjunkten des Kreisingenieurs in Bregenz mit dem Jahresgehalte von 350 Fl. Konventionsmünze ernannt. Die Bäudirektion überweist ihm ausdrücklich die „Rheinbaugeschäfte“, an denen er tätigsten Anteil zu nehmen und durch welche besondere Anstrengung er Gelegenheit habe, das Vertrauen und die Auszeichnung zu rechtfertigen, die ihn zu dieser Dienstesstelle befördern,