6. Vorarlberg
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Die „Rheinbaugeschäfte“ waren Geschäfte ganz eigener Art, wie es eben einerseits in der Natur der ganzen Unternehmung, anderseits in dem schwerfälligen Gange der bureaukratischen Verhandlungen lag. Die stete Gefährdung der Anwohner des Rheins gestattet keinen Aufschub der wenigstens zum momentanen Schutze notwendigen Arbeiten, während eine einheitliche und systematische Regulierung der ganzen Rheinstrecke von Lichtenstein bis zum Bodensee sich durch die Verhandlungen mit der Schweiz, durch die Beratungen beim Hofbaurate und aus finanziellen Schwierigkeiten immer mehr in die Länge zieht. Auch die Bevölkerung wollte von einer Rheinregulierung nichts wissen; sie verband mit diesem Begriffe „die Verwendung von ungeheueren Summen, unerschwingliche Arbeiten, Niederreißen der Wohngebäude, Dwrch- schneidung der besten Äcker und totale Zugrundrichtung aller Rheingemeinden“, wie es in einem Berichte Negrellis an die Baudirektion heißt. Man durfte deshalb in der Bevölkerung nicht von Rheinregulierung — man durfte nur von lokalen Schutzbauten sprechen... Der Hofbaurat und die Baudirektion konnten über die finanzielle Seite der Angelegenheit nicht einig werden; letztere wünschte die Arbeiten direkt zu leiten, wie es bei den Bauten am Inn der Fall war, während ersterer nach dem Vorbilde der Etschbauten die Bildung von Konkurrenzvereinen, denen die Baukosten aus Staatsmitteln vorschußweise zu überlassen wären, als zweckmäßig erachtete; der Hofbaurat wollte als Basis der Konkurrenzbeiträge den Wertzuwachs der Gründe durch die Rheinregulierung annehmen, wogegen die Baudirektion, unterstützt durch das Gubernium, berechtigte Einwände erhob, indem sie darauf hinwies, daß die Wertsteigerung eines Guts auch von der Art der