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II. In der Schweiz (1832 bis 1840)
persönliches Talent und übrige Eigenschaften der Person im Allgemeinen betreffen mag, Alles jedoch, damit Sie sich nicht ein allzu große Mühe aufladen, mit beliebiger Kürze“.
Der Bericht, den Negrelli am Tage nach der Prüfung über deren Ergebnis „an die hochlöbliche Kommission der Finanzen und des Äußeren des souver. eidgen. Cant. St. Qallen“ erstattet, gibt ein charakteristisches Bild aus jener Zeit von dem Tiefstände der Ingenieurtätigkeit und von der geringen Bewertung des Wissens und Könnens, das man in den bautechnischen Kreisen für einen so wichtigen, leitenden Posten als ausreichend betrachtete!
Von den neun Bewerbern, die zur Prüfung erschienen, mangelte es der weitausüberwiegenden Mehrzahl an den einfachsten theoretischen Kenntnissen; überdies standen sie mit der Orthographie und dem Konzept auf sehr gespanntem Fuße; sie sind nach der Anschauung Negrelli’s höchstens für den Posten eines Werkführers oder Aufsehers geeignet; ein Bewerber bekundet theoretische Kenntnisse, läßt aber eine hinreichende praktische Vorbildung vermissen; Negrelli empfiehlt, ihn dem künftigen Inspektor als unbesoldeten Praktikanten beizugeben, wodurch dem Kantone ohne besondere Kosten der Vorteil erwachsen würde, in seiner Mitte tüchtige Baubeamte heranzubilden. Für die ausgeschriebene Stelle hält Negrelli von allen Bewerbern nur einen gewissen Sulzberger aus Frauenfeld geeignet, der den Geist jeder Frage schnell aufgefaßt hat und dem auch das Konzept leicht von der Feder floß. Sulzberger wird denn auch vom Kleinen Rate zum Straßen- und Wasserbau-Inspektor ernannt, muß aber auf den Posten Verzicht leisten, weil ihn der Tod des Direktors einer ökonomischen Unter-