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1. Verbindungen und Verhandlungen mit St. Gallen 83
Mühe nur hält er wenigstens nach außen den Schein geregelter, standesgemäßer Lebensverhältnisse auf- v recht. In lebhaftem Briefwechsel mit Baumgartner
wird ihm allmählig volle Beruhigung über seine Zukunft zu teil. Am 27. Februar 1832 schreibt Landamman Baumgartner „für die Commission der Finanzen und der Äußern als das mit dem Straßenwesen beauftragte Mitglied“, also offiziell, daß der Kleine Rat geneigt ist, Negrelli zum Straßen- und Wasserbauinspektor zu ernennen, ihm einem fixen Gehalt von 1100 fl. Kantons- oder Reichswährung auszuwerfen, ihm Reiseentschädigungen zu gewähren und die Lieferung der Kanzlei- und Zeichnungsmaterialien auf Kosten des Staates zu übernehmen. Der Große Rat hat überdies beschlossen, daß „der Straßen- und Wasserbauinspektor keinem periodischen Austritt unterworfen ist. Derselbe kann von dem Kleinen Rate » für solange gewählt werden, als in seiner Amtsführung
selbst sich nicht genüglich Veranlassungen ergeben, welche eine Entlassung begründen können.“
So erscheinen alle Wünsche Negrellis erfüllt, erscheint ihm volle Gewähr für eine sichere Zukunft gegeben und Negrelli teilt dem Grafen Reisach am 8. März 1832 mit, daß er die angebotene Stelle in der Schweiz annimmt. Graf Reisach antwortet mit rücklaufender Post. „Ich kann es nicht billigen — nach meiner vieljährigen Welt- und Menschenkenntniß und namentlich nach meiner besonderen Kenntniß der Schweitz und ihrer Verhältnisse und Bewohner glaube ich fest überzeugt seyn zu können, daß ich ihren * Schritt auch für die Folge nie werde billigen können, —
ich bin fest überzeugt, daß sie sich dadurch unglücklich machen, und daß sie in ihrem Innern einen Keim von Unzufriedenheit und Mißmuth ausstreuen, wodurch
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