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II. In der Schweiz (1832 bis 1840)
wo ich hoffe mit Ihnen dann einige ganz vergnügte Tage zubringen zu können“.
Die Angelegenheit nimmt nun ihren vorschriftsmäßigen Verlauf. In St. Gallen kann man Negrelli nicht erwarten; aber in Innsbruck hat man gar keine Eile und läßt sich nicht drängen; immer noch hoffen die leitenden Persönlichkeiten, den Übertritt Negrellis zu verhindern, denn es ist Mangel an tüchtigen, charaktervollen Ingenieuren, die die Intentionen der Regierung auf dem Gebiete des Verkehrswesens verstehen und vertreten.
Am 6. Mai 1832 erklärt Negrelli über hohe Aufforderung, daß er keineswegs gesonnen ist, aus dem „Unterthansverbande der großen österreichischen Staaten-Familie“, der er aus angestammter Anhänglichkeit zugetan ist, auszutreten, weil ihm das Bewußtsein, auch im Auslande derselben anzugehören, immer zum Tröste gereichen wird. Am 24. August erfließt über Vortrag der k. k. vereinten Hofkanzlei die Allerhöchste Entschließung, derzufolge dem Negrelli die Annahme der ihm angebotenen Bedienstung bewilligt wird. „Der Vorbehalt der österreichischen Staatsbürgerschaft findet nicht statt, jedoch bleibt es ihm unbenommen — also heißt es in der Entschließung — solche anzusuchen, wenn er nach Meinen Staaten wieder zurückzukehren wünschet“. Am 11. September endlich wird er von seiner Entlassung amtlich verständigt unter lebhaftem Ausdrucke des Bedauerns, unter ungewöhnlich schmeichelhaften Worten der Ehrung, mit der Hoffnung, daß ihm seine glänzenden Eigenschaften und sein auf Moralität gegründetes Betragen den Trost gewähren, überall und unter allen Umständen Zufriedenheit und Glück zu finden.