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II. In der Schweiz (1832 bis 1840)
auszugleichen; die Streitigkeiten, die kein Ende nehmen wollten, beizulegen; die Reibungen zwischen den Grenznachbaren zu mildern. Er beantragte die An- *.
Stellung von „Wehrmeistern“ in den Gemeinden und verfaßte Instruktionen für sie; allerdings fand dieser Antrag erst nach seinem Abgänge aus St. Gallen seine Verwirklichung.
Die Regulierung der großen Rheinserpentine bei Rheineck beschäftigte auchNegrelli; er war Mitglied der Technikerkonferenz, die am 23. November 1833 tagte und sich für das Projekt Duiles entschied, das die Serpentine abschnitt und einen direkten Abfluß des Rheines in den Bodensee vorsah; Rheineck sollte durch einen Schiffahrtskanal mit dem Rheine verbunden werden. Für die Regelung des „Eselschwanzes“ bei Höchst entwarf Negrelli einen vermittelnden Plan, der aber den österreichischen Behörden nicht vorgelegt wurde. Von Wert für die Rheinbauten war die von ►
Negrelli besorgte hydrotechnisch-topographische Beschreibung des Rheinstromes in den Bezirken Sargans und Werdenberg. 30 )
Im Zusammenhänge mit dem Straßenbau von St.
Gallen nach Rorschach stand auch die Erweiterung des Hafens zu Rorschach durch Herstellung eines neuen Runddammes in nordöstlicher Richtung, Negrelli hat seine Beobachtungen bei diesem Baue, der bestimmt war, die große Bedeutung der Stadt Rorschach für den Kornhandel der Kantone St. Gallen, Appenzell, Glarus und Graubünden zu sichern, in „von Ehrenbergs Zeitschrift über das gesamte Bauwesen“, Jahrgang 1836 mitgeteilt. 3T ) Die Fundierung des Dammes erfolgte auf ‘
Faschinen-Senkwerken, weil der Seegrund bei 4 bis 15 Fuß abwechselnder Wassertiefe aus angeschwemmtem Letten besteht, dessen tiefe Schichtung selbst mit