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H. In der Schweiz (1832 bis 1840)
art war in der ganzen Schweiz gebräuchlich und hatte schon wiederholt zu Unzukömmlichkeiten geführt; so bei Bauten in Zürich und Toggenburg, wo die Vergebungssumme so gering war, daß sie nicht einmal zur Beschaffung der Baustoffe ausreichte. Der Grund lag einerseits in den mangelhaften Bauvorarbeiten, namentlich in der ungenügenden Kostenvorberechnung, anderseits in den Umstande, daß Jeder, der zehn Prozente der Bausumme als Kaution erlegte, an dem Wettbewerbe teilnehmen konnte. Negrelli trat gegen diese Art der Versteigerung der öffentlichen Bauten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sehr energisch auf; er veröffentlichte eine auch historisch nicht uninteressante Abhandlung über diese Frage in der „Zeitschrift über das gesamte Bauwesen“ 40 ) und trat für einen freien Wettbewerb unter Sachkundigen auf Grund genauer Kostenanschläge ein, wie auch für eine mehr wirtschaftliche Verwaltung und für die Anstellung gut bezahlter tüchtiger Beamter, die nicht bestrebt sind, aus dem unkundigen und oft übel beratenen Spekulationsgeist der Bürger Nutzen zu ziehen. In diesem Sinne hat Negrelli auch stets seine Vorarbeiten und Berechnungen sehr gewissenhaft ausgeführt und Bauverträge aufgestellt, die an Klarheit und Einfachheit geradezu mustergiltig sind.
Negrelli hatte bei der kaufmännischen Vorsteherschaft auch die Anlage eines großen Pumpwerkes am oberen Mühlestäg angeregt; das am Lindenhof zu errichtende Reservoir sollte den größten Teil der Stadt mit Wasser versorgen. Hand in Hand mit diesem Entwürfe ging der Vorschlag einer umfassenden Regelung des Laufes der Limmat. Leider konnte der Gedanke nicht verwirklicht werden, weil weder der Staat noch die Stadt Zürich, noch Private in Rücksicht