3. ln Zürich
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auf die anderweitige dringende Inanspruchnahme aller verfügbaren Geldmittel das Unternehmen finanziell zu fördern vermochten.
Der Name Negrelli errang rasch in der ganzen Schweiz einen guten Klang, als der Name eines tüchtigen, vielseitig gebildeten und vielseitig erfahrenen Fachmannes. Überall hörte man gerne seinen Rat und sein Urteil. Wo verschiedene Anschauungen um den Sieg rangen — dort entschied fast immer Negrellis Meinung. Zahlreiche Gutachten finden sich in seinen nachgelassenen Papieren. Die Entwürfe sind von seiner Hand geschrieben; Skizzen und Berechnungen Hegen bei; textliche und stilistische Ausbesserungen zeugen für die Sorgfalt der Arbeit, für die reifliche Erwägung des Urteils. Und nie spricht der Techniker allein — überall kommt auch der gewissenhafte Verwaltungsbeamte zum Wort, der die Kirchturmpolitik der Kantone und Städte verwirft und der bemüht ist, in die gesamte bauliche Tätigkeit, in die herrschende kleinliche Schaffenslust eine weit ausblickende Großzügigkeit zu bringen. Auch volkswirtschaftliche Grundsätze leiten Negrelli bei seinen Darlegungen; man fühlt den Geist eines Mannes, der in einem großen Staate auf ge wachsen ist, der die „Kleinstaaterei“ wie sie auch in der Schweiz damals noch herrschend war. nicht zu erfassen vermag und stets das große Ganze im Auge hat: den Staatenbund, der — zwischen mächtigen Kulturstaaten liegend — als Durchgang ihres Weltverkehrs seine besondere Bedeutung erkennen und wahren muß.
Bemerkenswert in dieser Beziehung sind seine Gutachten über Straßenbauten in den Kantonen Thurgau (1839) und Zürich (1840) und über Straßenkorrektionen in der Stadt Frauenfeld (1838). In beredter