1. Im Dienste der Kaiser Ferdinands-Nordbahn 157
ihm ein wohlkombiniertes Eisenbahnsystem an die Seite gestellt wird. Metternich scheint von den Vorteilen der Anschauungen Kübecks: die zu errichtenden Eisenbahnen in ein System unter der Aufsicht der Regierung zu vereinen, nunmehr voll überzeugt zu sein; er erbittet die Äußerung Kübecks, um „diese Angelegenheit der Allerhöchsten Aufmerksamkeit verstärkt durch Euerer Exzellenz Ansicht, zu unterlegen.“
So kam nun die Frage rasch in Fluß. Schon am 21. November, also wenige Wochen nach Metternichs Brief, erstattet Kübeck an den Kaiser einen umfangreichen Vortrag, der in lichtvoller Weise die bestehenden Verhältnisse erörtert und die präzis gefaßten Vorschläge zu deren Sanierung eingehend begründet. Wohl unter dem mächtigen Einflüsse Metternichs erfolgt eine Entschließung. Am 19. Dezember 1841 erscheint das Allerhöchste Handschreiben an Kübeck, das das Eisenbahnwesen in Österreich in neue Bahnen der Entwicklung lenkt. Dieser Erlaß teilte die Eisenbahnen in Staats- und Privatbahnen und bezeichnete die Linien von Wien über Prag nach Dresden, von Wien nach Triest, von Venedig über Mailand nach dem Comersee, dann jene in der Richtung von Wien gegen Bayern und alle diejenigen, die Se. Majestät der Kaiser in der Folge noch dafür erklären würde (unbeschadet der Privilegien, die Privatunternehmungen teilweise oder ganz in diesen Richtungen bereits erworben hatten) als Staatsbahnen. Der unmittelbare Staatsbau hatte sich auf den Unter- und den Oberbau und auf den Hochbau zu erstrecken und war durch Bauunternehmer auszuführen; der Betrieb sollte an Privatunternehmer verpachtet werden. Die oberste Leitung der Staatsbahnen wurde Kübeck überwiesen, der als Hofkammerpräsident auch mit der Überwachung der Privateisenbah-