Einzelstück 
In der Heimat - In der Schweiz - In Österreich : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
Entstehung
Seite
165
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2. Im Dienste der Generaldirektion der Staatsbahnen 165

deren Erörterungen und Lösung noch heute unser In­teresse erwecken. Da stand zeitlich in erster Linie die Frage, ob die Verlegung des Oberbaues auf den Staatsbahnen in eigener Verwaltung oder durch Unter­nehmer erfolgen soll. In mehreren Sitzungen, an denen Francesconi, Zellner, Qhega, Negrelli, Schmidt teil- nehmen, wird der Gegenstand gewissenhaft durch­beraten. 10 ) Im Nachlasse Negrellis befindet sich der Entwurf zu einem Berichte, datiert vom 12. Jänner 1843; der Bericht erliegt auch gemäß dem Wunsche Negrellis in den Akten der Generaldirektion im Eisen­bahn-Archiv. Negrelli anerkennt die großen Vorteile der Verpachtung von Bauten mittelst Akkorde an taugliche und bewährte Unternehmer — erklärt, daß er auf Grund seiner Erfahrungen in der Schweiz diesem System geradezu huldigte — er hält es aber nicht empfehlenswert, ja geradezu verderblich, für „Gegen­stände des Bauwesens, deren Ausführung entweder den Besitz ganz umfassender Kenntnisse oder den Ge­brauch eines Zeitaufwandes verlangt, dessen Maß sich im Voraus nicht bestimmen läßt“; zu diesen Gegen­ständen gehört auch der Oberbau an Eisenbahnen, „als der eigentliche Teil, worauf die Bewegung unmittelbar geschieht und dessen größere oder geringere Vollkom­menheit mit der Sicherheit der Fahrten und mit der Mehr- oder Minderbenützung der Lokomotive und der Wagen überhaupt verbunden ist.“ Eingehend weist Negrelli nach, daß die Eigentümlichkeiten des Ober­baues die Vorteile, die bei sonstigen Bauten aus dem System der Verpachtung zugunsten des Bauherrn her­vorgehen, nicht eintreten lassen; er weist darauf hin, daß weder Privatgesellschaften noch Staatsverwaltun­gen mit vielleicht einziger Ausnahme der Lomb. Venez. Ferdinands-Nordbahn, die Bewerkstelligung dieses in