2. Im Dienste der Generaldirektion der Staatsbahnen 165
deren Erörterungen und Lösung noch heute unser Interesse erwecken. Da stand zeitlich in erster Linie die Frage, ob die Verlegung des Oberbaues auf den Staatsbahnen in eigener Verwaltung oder durch Unternehmer erfolgen soll. In mehreren Sitzungen, an denen Francesconi, Zellner, Qhega, Negrelli, Schmidt teil- nehmen, wird der Gegenstand gewissenhaft durchberaten. 10 ) Im Nachlasse Negrellis befindet sich der Entwurf zu einem Berichte, datiert vom 12. Jänner 1843; der Bericht erliegt auch gemäß dem Wunsche Negrellis in den Akten der Generaldirektion im Eisenbahn-Archiv. Negrelli anerkennt die großen Vorteile der Verpachtung von Bauten mittelst Akkorde an taugliche und bewährte Unternehmer — erklärt, daß er auf Grund seiner Erfahrungen in der Schweiz diesem System geradezu huldigte — er hält es aber nicht empfehlenswert, ja geradezu verderblich, für „Gegenstände des Bauwesens, deren Ausführung entweder den Besitz ganz umfassender Kenntnisse oder den Gebrauch eines Zeitaufwandes verlangt, dessen Maß sich im Voraus nicht bestimmen läßt“; zu diesen Gegenständen gehört auch der Oberbau an Eisenbahnen, „als der eigentliche Teil, worauf die Bewegung unmittelbar geschieht und dessen größere oder geringere Vollkommenheit mit der Sicherheit der Fahrten und mit der Mehr- oder Minderbenützung der Lokomotive und der Wagen überhaupt verbunden ist.“ Eingehend weist Negrelli nach, daß die Eigentümlichkeiten des Oberbaues die Vorteile, die bei sonstigen Bauten aus dem System der Verpachtung zugunsten des Bauherrn hervorgehen, nicht eintreten lassen; er weist darauf hin, daß weder Privatgesellschaften noch Staatsverwaltungen mit vielleicht einziger Ausnahme der Lomb. Venez. Ferdinands-Nordbahn, die Bewerkstelligung dieses in