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III. In Österreich (1840 bis 1848)
seinen Folgen so wichtigen Teiles des Eisenbahnbaues, welcher nur als die letzte Politur vor dem Gebrauche angesehen werden kann, „überall und allenthalben“ im Wege der Regie vollführen ließen; warnend erhebt er seine Stimme gegen die Vergebung, die — wenn sie ungeachtet aller dagegen obwaltenden Bedenklichkeiten dennoch erfolgen sollte — nur an den Pächter der Unterbauarbeiten stattfinden könnte . . . Der damalige Referent für Betriebsangelegenheiten bei der Generaldirektion, Adalbert Schmid, motivierte in einer längeren Eingabe vom 4. Juni 1843 seinen gegenteiligen Standpunkt, 70 ) den auch Ghega und Zellner und schließlich in Würdigung der außerordentlichen Schwierigkeiten, die sich tatsächlich der Durchführung der Regiearbeit entgegenstellten, auch Negrelli selbst als für die vorliegenden Verhältnisse maßgebend anerkannten. Über den Bericht der Generaldirektion verfügte die Hofkammer mit Erlaß vom 12. Februar 1844 die Vergebung der Oberbauherstellung an Privatunternehmer; im Sinne der Vorschläge Negrellis wurden die Brüder Fleischmann, die Unternehmer für die Unterbauarbeiten, mit der Ausführung des Oberbaues betraut.
Eine andere wichtigeFrage, die die Generaldirektion und Hofkammer beschäftigte, war die Betriebsführung der Staatsbahnen. Im Sinne der Allerhöchsten Entschließung vom Jahre 1841 sollte der Betrieb der Staatsbahnen verpachtet werden. Die Generaldirektion erhielt den Auftrag, Vorschläge für die Einrichtung des Pachtbetriebes zu erstatten; gleichzeitig wünschte Kübeck auch ihre Äußerung über die prinzipielle Frage, ob es nicht der hohen Bedeutung und dem hohen Zwecke der Staatsbahnen entspräche, den Betrieb in Regie der Staatsverwaltung zu führen. Regierungs-