2. Im Dienste der Generaldirektion der Staatsbahnen 167
rat Zellner und Inspektor Schmid sprachen sich entschieden für den Staatsbetrieb aus; Qhega war für die Verpachtung; Negrelli legte seine Gedanken in einem besonderen vom 12. Januar 1843 datierten Berichte nieder, in dem er sich für den Eigenbetrieb und gegen die provisorische Betriebsverpachtung aussprach, weil eine Privatunternehmung naturgemäß nur die finanziellen Erfolge des Bahnbetriebes im Auge hat und bei der zeitlichen Beschränkung des Pachtes für die Beschaffung guter Betriebsmittel, für die zweckmäßige Erhaltung und Ausgestaltung der Bahn und aller ihrer Einrichtungen, für die Erhaltung eines tüchtigen, zufriedenen und darum besonders diensteifrigen Personals unmöglich in jener Weise Vorsorgen kann, wie der Staat, der mit dem Baue und dem Betriebe der Bahn höhere und allgemeine Interessen verfolgt; eine Betriebsverpachtung kann nur bei intensiver staatlicher Kontrolle stattfinden und da ist es fraglich, ob der Erfolg den Kosten entspricht; ganz besonders bedenklich aber erscheint die Betriebsverpachtung vom strategischen Standpunkte aus, von dem aus die Vereinigung des ganzen Eisenbahnnetzes und überhaupt der gesamten Verkehrswege in der Hand des Staates allein richtig ist. Nur in Erwägung der Tatsache, daß die nördliche Staatseisenbahn in unmittelbarer Verbindung mit einer bestehenden Privatbahn steht, wäre es zulässig, den Betrieb der ersten Strecke der Staatseisenbahn provisorisch der Nordbahngesellschaft zu verpachten. An dieser Anschauung hielt Negrelli auch fest, als im Spätherbste desselben Jahres über neuerlichem Aufträge der k.k.Hofkammer, die eine freimütige und wohlbegründete Äußerung über die Frage von jedem Mitgliede der Generaldirektion verlangte, das Thema abermals eingehend beraten wurde, und Zellner.