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In der Heimat - In der Schweiz - In Österreich : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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167
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2. Im Dienste der Generaldirektion der Staatsbahnen 167

rat Zellner und Inspektor Schmid sprachen sich ent­schieden für den Staatsbetrieb aus; Qhega war für die Verpachtung; Negrelli legte seine Gedanken in einem besonderen vom 12. Januar 1843 datierten Be­richte nieder, in dem er sich für den Eigenbetrieb und gegen die provisorische Betriebsverpachtung aus­sprach, weil eine Privatunternehmung naturgemäß nur die finanziellen Erfolge des Bahnbetriebes im Auge hat und bei der zeitlichen Beschränkung des Pachtes für die Beschaffung guter Betriebsmittel, für die zweck­mäßige Erhaltung und Ausgestaltung der Bahn und aller ihrer Einrichtungen, für die Erhaltung eines tüch­tigen, zufriedenen und darum besonders diensteifrigen Personals unmöglich in jener Weise Vorsorgen kann, wie der Staat, der mit dem Baue und dem Betriebe der Bahn höhere und allgemeine Interessen verfolgt; eine Betriebsverpachtung kann nur bei intensiver staat­licher Kontrolle stattfinden und da ist es fraglich, ob der Erfolg den Kosten entspricht; ganz besonders be­denklich aber erscheint die Betriebsverpachtung vom strategischen Standpunkte aus, von dem aus die Ver­einigung des ganzen Eisenbahnnetzes und überhaupt der gesamten Verkehrswege in der Hand des Staates allein richtig ist. Nur in Erwägung der Tatsache, daß die nördliche Staatseisenbahn in unmittelbarer Verbin­dung mit einer bestehenden Privatbahn steht, wäre es zulässig, den Betrieb der ersten Strecke der Staats­eisenbahn provisorisch der Nordbahngesellschaft zu verpachten. An dieser Anschauung hielt Negrelli auch fest, als im Spätherbste desselben Jahres über neuer­lichem Aufträge der k.k.Hofkammer, die eine freimütige und wohlbegründete Äußerung über die Frage von jedem Mitgliede der Generaldirektion verlangte, das Thema abermals eingehend beraten wurde, und Zellner.