2. lrn Dienste der Oeneraldirektion der Staatsbahnen 183
mals überhaupt rege; sicher nicht ohne höhere Weisung schreibt Negrelli am 13. Juni 1845 an Escher, daß Baron Kübeck sehr geneigt wäre, hinsichtlich eines Postvertrages mit der Schweiz, wozu bereits Deputierte ernannt waren, in Unterhandlungen zu treten und daß der Moment für gute Bedingungen sehr günstig sein dürfte. Über schriftliche Aufforderung gibt Negrelli der Hofkammer Aufklärungen über den Umfang seiner schweizerischen Tätigkeit, die sich „rein nur auf die Festsetzung der Trasse und der Gefälle und der sowohl für den Unterbau als auch für den Oberbau und den Betrieb zu befolgenden Systeme“ beziehen soll. Für die Ausführung wird ein Oberingenieur mit dem notwendigen Unterpersonale ganz nach Wahl Negrellis, jedoch unter der Direktion in Zürich auf gestellt und nur in Fällen, wo der Oberingenieur und die Direktion bei technischen Gegenständen sich nicht verständigen könnten, würde die Zuflucht zu Negrelli genommen, der seine Entscheidung ohne weitere Berufungsinstanz fällt. Die Inspektion der Arbeiten wird jährlich eine Reise, höchstens eine zweite erfordern und keine Reise wird — da man in fünf Tagen nach Zürich gelangen kann und die Bahnen (Zürich—Aarau, Zürich—Basel) nur 12 Meilen lang sind — mehr als drei Wochen in Anspruch nehmen, „eine Zeit, die den Beamten sonst zur Erholung und Stärkung für künftige Leistungen gewöhnlich als Urlaub erteilt zu werden pflegt.“ Intriguen und Neid sind eifrig an der Arbeit, die Negrelli „so teuere Ausbreitung seines Wirkungskreises zu hintertreiben.“ Die Angelegenheit gelangt bis zum Kaiser. Erst im Oktober erfolgt durch Kübeck die Genehmigung mit allen selbstverständlichen Vorbehalten zum Schutze der heimischen Arbeit Negrellis.