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III. In Österreich (1840 bis 1848)
des Grenzanschlusses und des Betriebes statt; als Vertreter der österreichischen Regierung fungierte Negrelli, die sächsische Regierung vertraten der Geheime Finanzrat von Ehrenstein und der Wasserbaudirektor Major Kunz. Negrelli bewährte auch hier sein diplomatisches Geschick; die Ministerialerklärungen vom 19. und 27. Dezember 1843 bildeten den Abschluß der Verhandlungen. Auf die Interessen der Elbeschiffahrt war gebührend Rücksicht genommen worden; Freiherr von Kübeck hatte — um die Schnelligkeit des Verkehrs zu heben — die Erlaubnis gegeben, daß die Güterwagen die Grenze überschreiten dürfen und daß Personen, die wohl akkreditiert sind, Passierscheine auf die Dauer eines Jahres erhalten können. Negrelli erfreute sich auch in Sachsen als Fachmann eines hervorragenden Rufes, den seine schönen Bauten in Böhmen noch mächtiger belebten. Man erbat sich in Sachsen, wie anderwärts, Negrellis Rat, wenn es sich um neuartige und schwierige Bauten handelte, wie z. B. um die Überbrückung des Göltzschtales im Zuge der sächsischbayrischen Bahn unweit Werdau. Zu Ende des Jahres 1850 waren die Bauten hüben und drüben der Grenze vollendet; der Staatsvertrag vom 31. Dezember 1850 regelte den Anschluß verkehr in der gemeinsamen Wechselstation Bodenbach und am 8. April 1851 rollte der Eröffnungszug von Prag nach Dresden.
Das Jahr 1845 brachte auch das Übereinkommen zwischen Österreich und Preußen über den Zusammenschluß der Nordbahn und der Wilhelmsbahn in Oderberg zum Abschlüsse. Die Detailsverhandlungen technischer Natur über den Anschlußpunkt, die Art des Anschlusses, den Betrieb der Grenzbahnhöfe usw. fanden im Spätherbste desselben Jahres statt. Negrelli vertrat Österreichs Interessen; die Instruktionen, die