Anmerkungen
243
Zeichner, Bauschreiber, Aufseher in die XII. Klasse. Vergleichshalber sei erwähnt, daß der Kreishauptmann in die V. Klasse, der Hof- und Vizebuchhalter in die VII., der Rechnungsrat in die VIII. Klasse eingereiht waren und der Kreisingenieur (wie auch der Bezirksarzt) mit dem Ingrossisten der Hofbuchhandlung, dem Expeditor bei dem Lotto-Gefälle, dem Registrator bei dem Landrechte und dem Wegmaut-Ober-Einnehmer in derselben Diätenklasse sich befand. Der Direktor des Fabriksproduktes war in die VI. Klasse, der Fabriksinspektor — sofern er nicht Regierungsrat war — in die VIII. Klasse eingereiht. Die Diäten der VIII. Klasse betrugen sechs Gulden, jene der X. Klasse vier Gulden. Während der Kreishauptmann die Fuhrkosten für vier Pferde verrechnen durfte, waren dem Provinzialbaudirektor gleich dem Bauschreiber nur zwei Pferde zugestanden; nur in jenen Fällen, wo der Baudirektor Instrumente oder ein subalternes Individuum mitnahm, konnte ihm die Landesstelle über spezielles Ansuchen die Anrechnung eines dritten Postpferdes bewilligen.
Der Gehalt betrug für den Baudirektor 2000 Gulden, Straßenbaudirektor 1500 Gulden, Wasserbauinspektor 1200 Gulden, Amtsingenieur 800 und 900 Gulden, Kreisingenieur 700 und 800 Gulden, Straßenkommissär 600 und 700 Gulden, Wegmeister 300 und 350 Gulden, Brückenmeister 400 Gulden.
10 ) Vgl. des k. k. tirolisch-vorarlbergischen Provinzial-Bau- direktions-Adjunkten Joseph Duile wertvolles Buch: „Über Verbauung der Wildbäche in Gebirgsländern.“ Innsbruck, 1826. In zweiter Auflage 1834.
u ) Vgl. Fr. Seiner, Systematische Darstellung aller über das Straßenwesen und die Eisenbahnen bestehenden kaiserl. königl. österr. Gesetze und Verordnungen etc. Karlsbad und El- bogen, 1843.
12 ) D r. C. Jelinek, Das ständisch polytechnische Institut zu Prag. Programm zur fünfzigjährigen Erinnerungsfeier an die Eröffnung des Institutes. 10. November 1856. Prag 1856.
ls ) Beide sehr ausführliche Karten wurden mir vom Ferdinandeum in Innsbruck in liebenswürdigster Weise zur Einsicht überlassen.