Dokument 
In der Heimat - In der Schweiz - In Österreich : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
Entstehung
Seite
251
Einzelbild herunterladen

Anmerkungen

251

gierung des Kantons St. Gallen. Mit 52 Beilagen und 275 Illustra­tionen im Texte. St. Gallen 1903.)

3S ) Denkschrift des Kantons St. Gallen etc. (siehe Anm. 32); ferner:Geschichte des schweizerischen Freistaates und Kantons St. Gallen mit besonderer Beziehung auf Entstehung, Wirksam­keit und Untergang des fürstlichen Stiftes St. Gallen. Von Gal­lus Jakob Baumgartner. Zürich und Stuttgart 1868, Leo Worische Verlagshandlung.

34 ) Außer den unter 32 und 33 erwähnten Werken gibt über Baumgartners verdienstvolles Wirken auch die von seinem Sohne verfaßte Lebensbeschreibung Aufschluß:Gallus Jakob Baum­gartner, Landammann von St. Gallen und die neuere Staatsent­wicklung der Schweiz (1797 bis 1869). Mit Benützung des schrift­lichen Nachlasses. Von Alexander Baumgartner S. J. Mit dem Bildnis Gallus Jakob Baumgartners. Freiburg in Breisgau. Her- dersche Verlagshandlung, 1892.

35 ) Im Kanton St. Gallen bestanden achtzig verschiedene Zoll­oder Weggeldbezüge, so z. B. in Rorschach 8, im Seebezirke 10, in Wyl 9, in Sargaus 13; dabei sind nicht alle Lokalzölle einge­rechnet, weil mehrere derselben den Gemeinden verbleiben. Die Zahl der Bezugsstationen war noch größer. Diese Warenzölle mußten eingelöst werden; die Gemeinden stellten eine üesamt- forderung von 94.014 Gulden an den Staat; die Verhandlungen und Prozesse währten mehrere Jahre; an Rapperschwyl allein mußten nach einem Richterspruch 35.000 Gulden entrichtet wer­den. Die neue Zoll- und Weggeldordnung, die 21 Einfuhrstatio- nert und 23 Weggeldstätten vorsah und von großer Einfachheit war, trat am 1. Januar 1840 in Kraft und erwarb sich bald die volle Zustimmung des Volkes. (Baumgartner, Geschichte des Kantons St. Gallen, siehe 33.)

33 ) Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulierung von Ragaz bis zur Mündung des Rheines in den Bodensee. Mit Karten, statistischen und anderen Beilagen. St. Gallen und Bern 1854.

Die endliche Regulierung des Rheinstromes wurde zwischen der Schweiz und Österreich durch den Staatsvertrag vom 30. De-