Anmerkungen
253
wenig Öffnungen als möglich zu projektieren. „Glücklich derjenige“ — heißt es charakteristisch in Negrellis Schreiben — „der die Aufgabe lösen kann, Zweckmäßigkeit mit äußerer gefälliger Form zu paaren!“ Im ersten Hefte der „Sammlung schweizerischer Bauwerke“, das 1841 erschien, gibt Negrelli Beschreibung und Abbildung der Münsterbrücke und ihrer Bauausführung. Die Brücke, die am 20. August 1836 nach 2^jähriger Bauzeit dem Verkehre freigegeben wurde, zeigt 4 Öffnungen von 49 Schuh Spannweite; am rechten Ufer schließt die Öffnung für den Kornhaus-Kanal an. Gewölbebogen und Einkleidung außer Wasser sind aus schwarzem Marmor von Wallensee, Hauptgesimse und Brustpfeiler aus Granit hergestellt; aus letzterem Steine sind auch die Fußwege und die Fahrtspuren der Brückenbahn. Geländer, Kandelaber und die anderen Verzierungen wurden in Zizenhausen bei Stockach gegossen. Die Widerlager und der erste Pfeiler wurden unter dem Schutz von Fangdämmen auf Pilotenrosten fundiert; bei dem zweiten und dritten Pfeiler kamen Senkkästen zur Verwendung. Die Gewölbe sind mit Zement abgedeckt.
Den Bau der Brücke hatten die Baumeister Konrad Stadler jun. und Jakob Locher gemeinsam mit dem Steinmetzmeister Heinrich Staub um die Akkordsumme von 91.000 Gulden übernommen.
“) In der Abhandlung bemerkt Negrelli einleitend, daß man in früheren Zeiten nicht zu rechnen brauchte, aber doch später immer mehr haushalten mußte und daß in Frankreich vor fünfzig Jahren das System der öffentlichen Versteigerung der Bauten von den Mindestfordernden eingeführt wurde, weil mangels entsprechender Vorbildung und Erfahrung der staatlichen Baumeister die veranschlagten Kosten stets namhaft überschritten wurden. Frankreich folgten Belgien, Holland, Deutschland, Italien und auch die Schweiz. Frankreich hat das System wieder verlassen. Auch die Schweiz soll diese Vergebungsart — schließt Negrelli — aufgeben; sie ist der Notwendigkeit früherer Zeiten entsprungen und würde nie entstanden sein, wenn in allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung das Streben nach besserer Ordnung geherrscht hätte.
41 ) In diesem Gutachten lenkt Negrelli die Aufmerksamkeit auch auf eine südwestliche Verbindung Zürichs mit den Kantonen