Dokument 
In der Heimat - In der Schweiz - In Österreich : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
Entstehung
Seite
253
Einzelbild herunterladen

Anmerkungen

253

wenig Öffnungen als möglich zu projektieren.Glücklich der­jenige heißt es charakteristisch in Negrellis Schreiben der die Aufgabe lösen kann, Zweckmäßigkeit mit äußerer ge­fälliger Form zu paaren! Im ersten Hefte derSammlung schweizerischer Bauwerke, das 1841 erschien, gibt Negrelli Be­schreibung und Abbildung der Münsterbrücke und ihrer Bauaus­führung. Die Brücke, die am 20. August 1836 nach 2^jähriger Bauzeit dem Verkehre freigegeben wurde, zeigt 4 Öffnungen von 49 Schuh Spannweite; am rechten Ufer schließt die Öffnung für den Kornhaus-Kanal an. Gewölbebogen und Einkleidung außer Wasser sind aus schwarzem Marmor von Wallensee, Haupt­gesimse und Brustpfeiler aus Granit hergestellt; aus letzterem Steine sind auch die Fußwege und die Fahrtspuren der Brücken­bahn. Geländer, Kandelaber und die anderen Verzierungen wurden in Zizenhausen bei Stockach gegossen. Die Widerlager und der erste Pfeiler wurden unter dem Schutz von Fangdämmen auf Pilotenrosten fundiert; bei dem zweiten und dritten Pfeiler kamen Senkkästen zur Verwendung. Die Gewölbe sind mit Ze­ment abgedeckt.

Den Bau der Brücke hatten die Baumeister Konrad Stad­ler jun. und Jakob Locher gemeinsam mit dem Steinmetzmeister Heinrich Staub um die Akkordsumme von 91.000 Gulden über­nommen.

) In der Abhandlung bemerkt Negrelli einleitend, daß man in früheren Zeiten nicht zu rechnen brauchte, aber doch später immer mehr haushalten mußte und daß in Frankreich vor fünfzig Jahren das System der öffentlichen Versteigerung der Bauten von den Mindestfordernden eingeführt wurde, weil mangels ent­sprechender Vorbildung und Erfahrung der staatlichen Bau­meister die veranschlagten Kosten stets namhaft überschritten wurden. Frankreich folgten Belgien, Holland, Deutschland, Italien und auch die Schweiz. Frankreich hat das System wie­der verlassen. Auch die Schweiz soll diese Vergebungsart schließt Negrelli aufgeben; sie ist der Notwendigkeit frühe­rer Zeiten entsprungen und würde nie entstanden sein, wenn in allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung das Streben nach bes­serer Ordnung geherrscht hätte.

41 ) In diesem Gutachten lenkt Negrelli die Aufmerksamkeit auch auf eine südwestliche Verbindung Zürichs mit den Kantonen